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Zertifizierungsanforderungen für C0-Drohnen

Mit der zunehmenden Beliebtheit von Drohnen, die auch als unbemannte Luftfahrtsysteme (UAS) bezeichnet werden, wurden in ganz Europa spezielle Vorschriften erlassen, um den sicheren und verantwortungsvollen Betrieb dieser Geräte zu gewährleisten. Das europäische Klassifizierungssystem teilt Drohnen in verschiedene Klassen ein, wobei die Klasse C0 aufgrund ihrer geringen Größe und ihres geringen Gewichts die risikoärmste Kategorie darstellt. In diesem Artikel geben wir einen detaillierten Einblick in die Anforderungen für C0-Drohnen und bieten Betreibern und Enthusiasten ein umfassendes Verständnis dieser Klassifizierung.

Was ist ein UAS der Klasse C0?

Drohnen der Klasse C0 sind die leichtesten im europäischen Rechtsrahmen und für risikoarme Einsätze konzipiert. Diese Klassifizierung erlaubt den Betrieb der Drohne in der offenen Kategorie A1 mit minimalen Einschränkungen. Im Wesentlichen können C0-Drohnen in öffentlichen Bereichen geflogen werden, solange sie Menschenansammlungen meiden, wodurch sie sowohl für Freizeitzwecke als auch für kleine kommerzielle Zwecke geeignet sind.

Maximale Abflugmasse (MTOM)

Einer der bestimmenden Faktoren für Drohnen der Klasse C0 ist ihre maximale Startmasse (MTOM), die weniger als 250 Gramm betragen muss, einschließlich aller Zubehörteile, der Nutzlast und der Batterien. Diese Gewichtsbeschränkung stellt sicher, dass das Gerät leicht genug ist, um mögliche Schäden im Falle eines Unfalls zu minimieren, was es ideal für Hobbypiloten oder den Freizeitgebrauch macht.


Die Hersteller sind verpflichtet, das Höchstgewicht in den technischen Unterlagen der Drohne anzugeben und die Nutzer über etwaige Beschränkungen in Bezug auf Zubehör und Nutzlast zu informieren.

Maximale Geschwindigkeit

Geschwindigkeitsbegrenzungen sind entscheidend, um die Kontrolle über eine Drohne der Klasse C0 zu behalten. Diese Drohnen sind auf eine Höchstgeschwindigkeit von 19 m/s im Horizontalflug begrenzt. Diese Beschränkung erhöht nicht nur die Sicherheit des Geräts, sondern ermöglicht es den Betreibern auch, unter verschiedenen Flugbedingungen eine bessere Kontrolle zu behalten.

Die Hersteller müssen prüfen und nachweisen, dass die Drohne diese Geschwindigkeitsbegrenzung in keinem ihrer Flugmodi überschreitet, auch nicht bei Funktionen wie dem Follow-me-Modus oder der automatischen Verfolgung.

Maximale Flughöhe

Für Drohnen der Klasse C0 gelten ebenfalls Höhenbeschränkungen mit einer maximalen Höhe von 120 Metern über dem Startpunkt. Diese Begrenzung trägt dazu bei, das Risiko von Störungen des Luftverkehrs zu verringern, insbesondere im kontrollierten Luftraum. Durch die Begrenzung der Flughöhe der Drohne wird sichergestellt, dass sie innerhalb eines sicheren, ihrer Klassifizierung entsprechenden Flugbereichs bleibt.

Kontrolle und Stabilität

Um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten, müssen Drohnen der Klasse C0 jederzeit leicht steuerbar und stabil sein. Die Vorschriften schreiben vor, dass diese Drohnen unter normalen Bedingungen stabil und reaktionsschnell sein müssen, damit der Pilot die vollständige Kontrolle über das Gerät hat. Darüber hinaus sollten sie in der Lage sein, Ausfälle kritischer Systeme zu bewältigen, ohne ein unmittelbares Risiko für den Betrieb darzustellen.

Sicherheitsdesign zur Minimierung der Verletzungsgefahr

Bei der Konstruktion von Drohnen der Klasse C0 steht die Sicherheit im Vordergrund, um Verletzungen im Falle eines Unfalls zu minimieren. Die Vorschriften sehen vor, dass C0-Drohnen keine scharfen Kanten oder Spitzen aufweisen dürfen, die Schnittverletzungen verursachen könnten, es sei denn, dies ist aufgrund guter Konstruktions- und Herstellungspraktiken technisch unvermeidbar.

Wenn die Drohne mit Propellern ausgestattet ist, sollten diese so konstruiert sein, dass das Risiko von Risswunden oder Verletzungen bei Kontakt verringert wird. Dazu können abgerundete Kanten oder speziell angefertigte Spitzen gehören, die dazu beitragen, schwere Verletzungen zu vermeiden.

Darüber hinaus muss die Drohne kleinere Stöße überstehen, ohne Feuer oder Explosionen auszulösen – ein wesentliches Merkmal, das die Hersteller streng prüfen und zertifizieren müssen. Diese Anforderungen machen das Gerät sicher für den Betrieb in öffentlichen und städtischen Bereichen.

Exklusive Stromquelle

Um den Betrieb zu vereinfachen und Umweltrisiken zu verringern, müssen Drohnen der Klasse C0 ausschließlich mit Strom betrieben werden. Diese Einschränkung schließt jegliche auf fossilen Brennstoffen basierende Energiequellen an Bord aus und macht diese Geräte sicherer und umweltfreundlicher.

Elektrizität als einzige Energiequelle reduziert auch die Emissionen und bietet den Betreibern eine bessere Zugänglichkeit, da sie nur die Batterien aufladen müssen, um das Gerät funktionsfähig zu halten. Dieser Ansatz kommt sowohl der Betriebssicherheit als auch der Umweltverträglichkeit der Drohne zugute.

Follow-Me-Modus

Viele moderne Drohnen verfügen über eine Follow-me- oder automatische Verfolgungsfunktion, die es der Drohne ermöglicht, dem Piloten in einem bestimmten Abstand zu folgen. Drohnen der Klasse C0, die mit dieser Funktion ausgestattet sind, müssen in einem Abstand von maximal 50 Metern zum Piloten bleiben. Außerdem muss der Pilot in der Lage sein, die Kontrolle über die Drohne jederzeit wiederzuerlangen, unabhängig vom Tracking-Modus.

Diese Funktion ist in verschiedenen Freizeit- und kommerziellen Anwendungen nützlich, aber die Verordnung begrenzt die Entfernung, um sicherzustellen, dass der Pilot schnell auf Probleme reagieren kann. Diese Entfernungsbegrenzung trägt dazu bei, eine angemessene Kontrolle über das Gerät aufrechtzuerhalten, indem sichergestellt wird, dass die Drohne in der Sichtlinie des Piloten und immer unter Aufsicht bleibt.

Anweisungen des Herstellers

Die vom Hersteller zur Verfügung gestellte Anleitung ist für den Bediener unerlässlich, da sie alle für einen sicheren und vorschriftsmäßigen Betrieb erforderlichen Informationen enthält. Die europäischen Vorschriften verlangen, dass Drohnen der Klasse C0 mit einer Dokumentation geliefert werden, die Folgendes umfasst:

Eigenschaften der Drohne: Informationen über die Klasse der Drohne, das maximale Startgewicht und die Nutzlast.
Steuerungsausrüstung und Software: Eine Beschreibung der notwendigen Ausrüstung und Software für den Fernbetrieb.
Verhalten bei Verlust der Steuerverbindung: Erläuterung, wie die Drohne reagiert, wenn sie ihre Befehls- und Steuerungsverbindung verliert.
Betriebseinschränkungen: Informationen zu Einschränkungen in Bezug auf Wetter, Sicht und andere Faktoren.
Risiken und Sicherheitsvorkehrungen: Eine Beschreibung der mit dem Betrieb der Drohne verbundenen Risiken, angepasst an das Alter und die Erfahrung des Benutzers.

Diese Anleitungen sind nicht nur für die Einhaltung von Vorschriften wichtig, sondern auch für die Gewährleistung der sicheren und ordnungsgemäßen Verwendung des Geräts zu jeder Zeit.

EASA-Informationsblatt

Schließlich müssen alle Drohnen der Klasse C0 mit einem Informationsvermerk der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) versehen sein. Dieser Hinweis liefert den Nutzern wichtige Informationen über die Einschränkungen und Pflichten, die mit dem Betrieb der Drohne verbunden sind, in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften in der Europäischen Union. Dieser Hinweis stellt sicher, dass die Betreiber vollständig über ihre Verantwortung informiert sind und wissen, wie sie ihre Drohne sicher und gesetzeskonform betreiben können.

Zusammenfassend

Drohnen der Klasse C0 bieten einen sicheren und leicht zugänglichen Einstieg in den Drohnenbetrieb, aber die Einhaltung der Zertifizierungsstandards ist für die Einhaltung der europäischen Vorschriften unerlässlich. Für Hersteller, die ihre Drohnen zertifizieren lassen möchten, bietet EU Drone Port als anerkannte benannte Stelle fachkundige Zertifizierungsdienste an.

Sind Sie bereit, Ihre Drohne zu zertifizieren? Beginnen Sie den Prozess mit uns bei EU Drone Port und stellen Sie sicher, dass Ihre Drohne alle notwendigen gesetzlichen Anforderungen der Klasse C0 für einen sicheren und konformen Betrieb erfüllt.

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