Wir beschaffen die erforderlichen Genehmigungen und Zulassungen, damit Ihre Flüge zu 100 % legal sind. Sie konzentrieren sich aufs Fliegen, wir kümmern uns um den Rest.
Wir bearbeiten Ihre Genehmigungen durch die Flugsicherheitsbehörden, Flugsicherungsorganisationen, Ministerien, EASA…
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GRUNDVORAUSSETZUNGEN
Registrierung von Drohnenbetreibern
Wenn Sie Drohnen mit einem Gewicht von >250 g, mit einer Aufprallenergie von >80 J oder mit einer Kamera fliegen, müssen Sie sich in dem Land, in dem Sie Ihre wirtschaftliche Tätigkeit ausüben oder Ihren Wohnsitz haben, als UAS-Betreiber registrieren lassen.
Sie erhalten eine einmalige Nummer, die in allen EASA-Mitgliedstaaten gültig ist.
STS-01 & STS-02 Betriebshandbuch
Wenn Ihr Flug unter bestimmte Standardszenarien der Kategorie fällt, müssen Sie über ein Betriebshandbuch verfügen, das Verfahren, Anweisungen und Anleitungen für das Betriebspersonal bei der Ausführung seiner Aufgaben gemäß dem Betriebskonzept (ConOps) von STS-01 und STS-02 enthält.
Betriebsgenehmigung - SORA
Wenn Ihr Betrieb nicht innerhalb der Grenzen eines Standardszenarios durchgeführt werden kann, müssen Sie mit einer Betriebsgenehmigung rechnen, die von der nationalen Luftfahrtbehörde ausgestellt wird, in der Ihr UAS-Betreiber seinen Sitz hat. Eine solche Genehmigung kann ein Betriebshandbuch, die Charakterisierung des Luftfahrzeugs, eine Risikobewertung (SORA), die Koordinierung mit dem Flugsicherungsdienstleister, Flugtests zur Gewährleistung der Sicherheit…
Wir erstellen die erforderlichen Genehmigungen und Zulassungen, damit Ihre Flüge zu 100 % konform sind. Sie konzentrieren sich aufs Fliegen, wir kümmern uns um den Rest.
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VORKOORDINIERUNGEN
Kontrollierte Lufträume
(zivil und militärisch)
Unabhängig von der Kategorie, in der Sie fliegen, müssen Sie, wenn Sie innerhalb des kontrollierten Luftraums (CTR, ATZ, Aerodrome Safety Area…) fliegen, in der Regel vorab eine Risikobewertung mit den zivilen und militärischen Flugsicherungsdienstleistern abstimmen.
Mit diesem Verfahren können Sie Ihr UAS dauerhaft im kontrollierten Luftraum fliegen.
Mit diesem Verfahren können Sie Ihr UAS dauerhaft im kontrollierten Luftraum fliegen.
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COORDINATION
Flugabfertigung
(Stadtparks, CTR, Naturparks… wo immer Sie wollen!)
Bei Ihren täglichen Einsätzen können Sie auf Drohnenflüge stoßen, die eine zusätzliche Koordinierung, Kommunikation oder Genehmigung mit einem oder mehreren Beteiligten erfordern, z. B. Ministerien, kontrollierte Lufträume, Naturparks, militärische Sperrgebiete, kritische Infrastrukturen, Gefahrenzonen…
Wir erstellen die erforderlichen Genehmigungen und Zulassungen, damit Ihre Drohnenflüge 100%ig konform sind.
MILESTONES
Besondere Errungenschaften
Wir haben +1.000 Flüge in ganz Europa in verschiedenen Szenarien koordiniert. Unsere Kunden führen eine breite Palette von Anwendungen mit ihren UAS durch: Filmproduktionen, Flüge auf Flugplätzen, Inspektionen, SAR, Lieferungen… Dies sind nur einige der herausragenden Leistungen:
200 Drohnen-Schwarmflug
Genehmigte Betriebsgenehmigung für den Flug von 200 Drohnen. Derzeit haben wir mehr als 15 Genehmigungen dieser Art an verschiedenen Standorten koordiniert.
+150 kg Drohne
Genehmigte Betriebsgenehmigung für einen 150 kg UAS-Flug in kaum besiedelter Umgebung in VLOS.
Drohnenbetrieb von einer zentralen Kontrollstation aus
Zugelassene Betriebsgenehmigung für den Betrieb eines UAS aus der Ferne (z.B. Firmensitz) Dies gilt für wenig besiedelte Umgebungen in BVLOS.
STELLUNGNAHMEN
Die Bewertungen unserer Kunden
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