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Rechtmäßig und sicher in Europa fliegen

Die Nutzung von Drohnen hat in den letzten Jahren exponentiell zugenommen, sowohl für Freizeitzwecke als auch für berufliche Zwecke. Um die Sicherheit und den Schutz der Privatsphäre zu gewährleisten, hat die Europäische Union einen gemeinsamen Rechtsrahmen für den Drohnenbetrieb in allen Mitgliedstaaten ab dem 31. Dezember 2020 geschaffen. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Aspekte, die Sie wissen müssen, um Ihre Drohne in Europa legal und sicher zu fliegen.

1. die Registrierung von Drohnenbetreibern

Unabhängig vom Verwendungszweck ist die Registrierung als UAS-Betreiber in Ihrem Wohnsitzland obligatorisch. Diese Registrierung ist einzigartig und in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) gültig. Nach der Erteilung muss die Betreiberregistrierungsnummer gut sichtbar an Ihrer Drohne angebracht werden.

Ausnahmen: Drohnen, die weniger als 250 Gramm wiegen und nicht mit einer Kamera ausgestattet sind, sind von dieser Anforderung ausgenommen.

2. Ausbildung und Zertifizierung von Fernpiloten

Je nach Betriebskategorie, in der Sie fliegen möchten, müssen Sie im Besitz des entsprechenden Befähigungsnachweises für Fernpiloten sein. Die erforderliche Ausbildung variiert je nach Gewicht und Kategorie der Drohne:

  • Offene Kategorie A1/A3: Der Abschluss eines Online-Schulungskurses und das Bestehen einer theoretischen Kenntnisprüfung sind erforderlich. Die Kenntnis des Benutzerhandbuchs des Herstellers ist ebenfalls erforderlich.

  • Offene Kategorie A2: Zusätzlich zur A1/A3-Online-Schulung und -Prüfung müssen Sie eine praktische Selbstschulung absolvieren und eine weitere theoretische Prüfung ablegen, die persönlich stattfindet.

  • Spezifische Kategorie STS (Standardszenarien): Neben der A1/A3-Ausbildung müssen Sie eine theoretische Prüfung vor der zuständigen Behörde und eine praktische Prüfung vor einer anerkannten Stelle ablegen.

Die in einem beliebigen EASA-Mitgliedstaat ausgestellten Bescheinigungen sind in der gesamten Europäischen Union gültig.

3. Allgemeine Flugregeln

Die folgenden Regeln müssen beim Betrieb einer Drohne beachtet werden:

  • Maximale Höhe: Überschreiten Sie nicht 120 Meter (400 Fuß) über dem Boden (AGL).

  • Sichtlinie (VLOS): Bei Einsätzen der offenen Kategorie und STS-01 muss die Drohne innerhalb der Sichtlinie des Fernlenkers bleiben. Bei Einsätzen in der spezifischen Kategorie unter STS-02 sind BVLOS-Flüge (Beyond Visual Line of Sight) bis zu 2 km erlaubt, wenn sie von einem Luftraumbeobachter unterstützt werden.

  • Nähe zu Personen: Halten Sie einen Sicherheitsabstand zu unbeteiligten Personen ein, entsprechend der jeweiligen betrieblichen Unterkategorie.

  • Mindestalter des Fernpiloten: 16 Jahre, wobei in einigen Ländern jüngere Piloten unter Aufsicht von Erwachsenen zugelassen sind.

4. Erlaubte Flugzonen

Vor dem Flug ist unbedingt zu prüfen, ob das Gebiet für den Drohnenbetrieb zugelassen ist. Jedes Land hat in seinem Hoheitsgebiet bestimmte geografische Zonen festgelegt, und es ist ratsam, die offiziellen Websites der jeweiligen nationalen Luftfahrtbehörden zu konsultieren, um die lokalen Anforderungen und Genehmigungen zu prüfen. Die EASA bietet eine spezielle Webseite mit Links zu den einzelnen Behörden. Zu den gemeinsamen Einschränkungen in den Mitgliedstaaten gehören:

  • Flüge in der Nähe von Flughäfen oder Flugplätzen: Der Betrieb ist ohne vorherige Genehmigung der zuständigen Infrastrukturbetreiber verboten.

  • Umweltschutzgebiete: Die Genehmigung der Verwaltungsbehörde des Schutzgebiets ist erforderlich.

  • Militärische Beschränkungen: In vielen Ländern gibt es Sperrzonen unter militärischer Kontrolle, in denen eine vorherige Genehmigung erforderlich ist.

  • Städtische Umgebungen: In den meisten Ländern gibt es aus Gründen der öffentlichen Sicherheit Einschränkungen in städtischen oder dicht besiedelten Gebieten. Informieren Sie sich über die nationalen und lokalen Vorschriften, die für Ihr geplantes Einsatzgebiet gelten.

5. Haftpflichtversicherung

Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist zwar nicht in allen Ländern vorgeschrieben, wird aber dringend empfohlen, um mögliche Schäden an anderen abzudecken.

6. Reisen mit Drohnen innerhalb Europas

Zwar müssen Sie nach wie vor die länderspezifischen Vorschriften einhalten, aber die harmonisierte Verordnung macht es einfacher, mit Ihrer Drohne durch Europa zu reisen:

  • Einheitliche Registrierung: Ihre Betreiberregistrierung im Land Ihres Wohnsitzes wird in allen EASA-Mitgliedstaaten anerkannt.

  • Piloten-Zertifizierung: Die in einem Land ausgestellten Befähigungsnachweise für Fernlotsen sind in der gesamten Europäischen Union gültig.

7. Benötigen Sie Unterstützung bei Genehmigungen und Bescheinigungen?

Wenn Sie Ihre Drohne in Europa sorgenfrei fliegen möchten, bietet EU Drone Port einen umfassenden Service für die Verwaltung von Fluggenehmigungen in der gesamten EU, der die vollständige Einhaltung der geltenden Vorschriften in jedem Land gewährleistet. Wir bieten auch Schulungskurse an, die Ihnen helfen, die erforderlichen Qualifikationen zu erwerben, von der offenen Kategorie bis zur spezifischen Kategorie, die auf Ihre Bedürfnisse als Fernpilot zugeschnitten sind. Mit unserer Erfahrung in der Einhaltung von UAS-Vorschriften und in der Ausbildung von Fernpiloten garantieren wir einen straffen und zu 100 % legalen Prozess, damit Sie mit vollem Vertrauen fliegen können.

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