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Zertifizierungsanforderungen für Drohnen der Klasse C3

Der Rechtsrahmen der Europäischen Union für unbemannte Luftfahrtsysteme (UAS), insbesondere die Delegierte Verordnung (EU) 2019/945 und die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947, legt genaue technische und betriebliche Anforderungen für jede Drohnenklasse fest. Drohnen der Klasse C3 nehmen einen bedeutenden Platz auf dem Markt ein und unterstützen anspruchsvollere Operationen und professionelle Anwendungen – immer innerhalb eines strengen Regimes von Sicherheit, Identifizierung und Konformität.

Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Anforderungen und Standards für Hersteller, Betreiber und alle, die daran interessiert sind, zu verstehen, was erforderlich ist, um die C3-Klassifizierung einzuhalten.

Was ist eine Drohne der Klasse C3?

Drohnen der Klasse C3 sind für den Einsatz in der offenen Kategorie, Unterkategorie A3, vorgesehen, d. h. sie müssen immer weit entfernt von unbeteiligten Personen und von Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten geflogen werden. Diese Drohnen können größer und schwerer sein als Drohnen der niedrigeren Klassen, was bedeutet, dass für sie strengere technische und betriebliche Standards gelten.

1. Allgemeine und betriebliche Merkmale

  • Maximale Abflugmasse (MTOM): Eine Drohne der Klasse C3 kann bis zu 25 kg wiegen (einschließlich Batterien und Nutzlast).

  • Maximale charakteristische Abmessung: Die größte Abmessung der Drohne (z. B. diagonale Länge bei Multikoptern) darf 3 m nicht überschreiten.

  • Maximale Höhe: Die Drohne darf nicht höher als 120 Meter über dem Startpunkt fliegen. Sie muss mit einem System ausgestattet sein , das die Konfiguration dieser Höhe begrenzt und ermöglicht.

  • Kontrollierbarkeit und Stabilität: Die Drohne muss jederzeit sicher steuerbar sein, auch bei bestimmten Systemausfällen oder schwierigen Wetterbedingungen, innerhalb der festgelegten Betriebsgrenzen.

  • Fesselung: Wenn die Drohne mit einer Leine betrieben werden kann, gelten besondere Anforderungen an die Länge und Stärke der Leine sowie an die Verfahren zum sicheren Trennen der Verbindung.

2. Identifizierungs- und Registrierungsanforderungen

  • Klassifizierungsetikett: Die Drohne muss mit einem sichtbaren, lesbaren und dauerhaften Etikett versehen sein , das ihre C3-Klassifizierung angibt.

  • Direkte Fernidentifizierung: Die Drohne muss mit einem direkten Fernidentifizierungssystem ausgestattet sein, das während des Fluges kontinuierlich wichtige Informationen (wie Seriennummer und Standort) in Echtzeit überträgt.

  • Eindeutige Seriennummer: Jede Drohne muss eine eindeutige Seriennummer gemäß der Norm ANSI/CTA-2063-A-2019 tragen, die eine vollständige Rückverfolgbarkeit gewährleistet.

3. Zusätzliche Sicherheits- und Konformitätsanforderungen

  • Wiederherstellung der Datenverbindung: Für den Fall , dass die Kommando- und Kontrollverbindung(C2) verloren geht, muss die Drohne über zuverlässige Verfahren verfügen , um entweder die Verbindung wiederherzustellen oder den Flug sicher zu beenden.

  • Schutz der Datenverbindung: Die Datenübertragung muss vor unbefugtem Zugriff geschützt werden, um die Vertraulichkeit und Integrität der Daten zu gewährleisten.

  • Funktionen zur Luftraumbegrenzung: Wenn die Drohne über Funktionen zur Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Luftraumzonen verfügt, müssen diese ohne Beeinträchtigung der Flugsicherheit funktionieren und den ferngesteuerten Piloten benachrichtigen, wenn Einschränkungen gelten.

  • Geobewusstsein: Die Drohne muss über ein Geowarnsystem verfügen, das den Piloten vor möglichen Luftraumverletzungen warnt, so dass sofortige Gegenmaßnahmen ergriffen werden können.

  • Warnung bei niedrigem Batteriestand: Das System muss den Fernlotsen deutlich warnen, wenn die Batterie einen kritischen Stand erreicht, so dass genügend Zeit für eine sichere Landung bleibt.

4. Schallleistungspegel

  • Angabe der Schallleistung: Der garantierte Schallleistungspegel muss auf der Drohne selbst oder ihrer Verpackung deutlich angegeben sein.

5. Handbücher und Benutzerinformationen

  • Herstelleranweisungen: Die Drohne muss umfassende Handbücher mit allen technischen Merkmalen, Betriebsarten, Einschränkungen und obligatorischen Sicherheitswarnungen enthalten.
  • EASA-Informationsblatt: Es muss ein offizieller Informationsvermerk der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA ) vorgelegt werden, in dem die rechtlichen Verpflichtungen und Beschränkungen für den Betrieb der Drohne innerhalb der EU dargelegt werden.
Drohnen der Klasse C3 eröffnen das Potenzial für einen ambitionierteren und professionelleren Betrieb innerhalb des europäischen Rechtsrahmens – allerdings nur , wenn strenge Sicherheits-, Identifizierungs- und Konformitätsstandards eingehalten werden. Unabhängig davon, ob Sie ein Hersteller oder ein fortgeschrittener Betreiber sind, ist das Verständnis und die Erfüllung dieser Anforderungen der Schlüssel für eine sichere und verantwortungsvolle Integration in den europäischen Luftraum.

Sie möchten Ihre Drohne der Klasse C3 zertifizieren lassen oder haben Fragen zur technischen Dokumentation? Wenden Sie sich an eine benannte Stelle wie EU Drone Port , um sicherzustellen, dass Ihre Drohne vom ersten Tag an vollständig konform ist.

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