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Drohnen der Klasse C4 sind für den Einsatz innerhalb der „offenen“ Kategorie, insbesondere Unterkategorie A3. Das bedeutet, dass sie weit weg von unbeteiligten Personen und in einem sicheren Abstand von Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten betrieben werden müssen.
Jedes UAS der Klasse C4 muss mit einem sichtbares Klassen-Kennzeichnungsschild am Luftfahrzeug angebracht sein, auf dem die Klassifizierung deutlich angegeben ist.
Die Erfüllung dieser technischen und betrieblichen Anforderungen gewährleistet nicht nur die Einhaltung der EU-Vorschriften, sondern trägt auch zu einem sichereren und besser strukturierten Drohnen-Ökosystem bei.
Wenn Sie sich an die oben genannten Kriterien halten, kann Ihre C4-Drohne legal und sicher auf dem europäischen Markt betrieben werden.
Weitere Einzelheiten zu den Klassenlabels und der UAS-Zertifizierung finden Sie auf der EU Drone Port Zertifizierungs-Website. Wenn Sie ein Hersteller sind, der seine Drohnen zertifizieren lassen möchte, bietet EU Drone Port als anerkannte benannte Stelle fachkundige Zertifizierungsdienste an.
Beginnen Sie den Prozess mit EU Drone Port und stellen Sie sicher, dass Ihre Drohne alle regulatorischen Anforderungen der Klasse C4 für einen sicheren und gesetzeskonformen Betrieb erfüllt!