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Der Einsatz von Drohnen in der Filmindustrie hat die Art und Weise, wie Luftaufnahmen gemacht werden, revolutioniert. Teure Hubschrauber und Kräne sind nicht mehr nötig, um atemberaubende Filmaufnahmen zu machen. Beim Einsatz von Drohnen für audiovisuelle Produktionen müssen jedoch eine Reihe von Vorschriften und technischen Anforderungen beachtet werden. In diesem Leitfaden gehen wir auf die wichtigsten Aspekte des legalen und professionellen Einsatzes von Drohnen in Filmen und Serien ein.
Für den Betrieb von Drohnen für audiovisuelle Produktionen in Europa ist es unerlässlich, die von der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA ) und den jeweiligen nationalen Luftfahrtbehörden (NAA) festgelegten Vorschriften einzuhalten.
Der Betrieb von audiovisuellen Drohnen fällt in der Regel unter die spezifische Kategorie des EASA-Rechtsrahmens. Dies bedeutet, dass der Betreiber entweder eine spezifische Risikobewertung für den Betrieb (SORA ) vorlegen oder im Rahmen eines von der zuständigen Behörde genehmigten Standardszenarios (STS) arbeiten muss.
In einigen Fällen, z. B. beim Filmen in dünn besiedelten Gebieten oder beim Einsatz kleiner UAS, kann der Betrieb in die offene Kategorie fallen, sofern die Drohne die geltenden Gewichts- und Sicherheitsbeschränkungen einhält.
Vor den Dreharbeiten müssen unbedingt die folgenden Genehmigungen eingeholt werden:
Fluggenehmigungen: Für Flüge in städtischen Gebieten, in der Nähe von Flughäfen oder in Sperrgebieten ist eine spezielle Betriebsgenehmigung erforderlich. Diese Einschränkungen sind von Land zu Land unterschiedlich – weitere Informationen finden Sie in unserem Blog.
Drehgenehmigung für Privatgrundstücke: Wenn die Dreharbeiten auf Privatgrundstücken stattfinden, ist die Zustimmung des Grundstückseigentümers erforderlich.
Koordinierung mit den örtlichen Behörden: In einigen Fällen kann eine Koordinierung mit den örtlichen Behörden oder den Strafverfolgungsbehörden erforderlich sein, vor allem wenn öffentliche Straßen oder Plätze von den Dreharbeiten betroffen sind.
Um eine hohe Qualität des Filmmaterials zu gewährleisten und die Industriestandards zu erfüllen, ist es wichtig, die richtige Ausrüstung zu verwenden und mit erfahrenen Fachleuten zusammenzuarbeiten.
Je nach Art der Produktion können verschiedene Kategorien von Drohnen eingesetzt werden:
Kompakte Drohnen: Wie die DJI Mavic 3 Cine, ideal für Dokumentarfilme und leichte Produktionen.
Professionelle Drohnen: Wie die DJI Inspire 3, die RAW-Aufnahmen und austauschbare Kameras unterstützt.
Filmdrohnen: Wie die Freefly Alta X oder DJI Matrice, die in der Lage sind, High-End-Kinokameras wie RED, ARRI oder Blackmagic zu tragen.
Für professionelle Produktionen ist es empfehlenswert, mit mindestens zwei Crewmitgliedern zu arbeiten:
Ferngesteuerter Pilot: Verantwortlich für Flugkontrolle und Betriebssicherheit.
Kameramann: Verantwortlich für das Einstellen und Ausführen von Kamerabewegungen im Film.
Wenn Sie Ihre audiovisuelle Produktion auf die nächste Stufe heben wollen, ohne sich mit administrativen Hürden herumschlagen zu müssen, bietet EU Drone Port eine Full-Service-Lösung für Drohnen-Drehgenehmigungen in ganz Europa. Von Fluggenehmigungen bis zur UAS-Pilotenschulung kümmern wir uns um alles, damit Sie sich auf die kreative Seite Ihres Projekts konzentrieren können.
Der Einsatz von Drohnen bei Film- und Fernsehproduktionen hat Regisseuren und Produzenten unendlich viele Möglichkeiten eröffnet. Der Einsatz von Drohnen für professionelle Dreharbeiten erfordert jedoch eine sorgfältige Planung, die Einhaltung von Vorschriften sowie das richtige Team und die richtige Ausrüstung. Wenn Sie diesen Leitfaden befolgen und sich auf Experten für den Betrieb von Drohnen und das Genehmigungsmanagement verlassen, können Sie das Potenzial unbemannter Fluggeräte für Ihre audiovisuellen Projekte voll ausschöpfen.