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Die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 über Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge legt die Grundlage für die Ausbildung und Zertifizierung von Drohnenpiloten der jeweiligen Kategorie fest, einschließlich derjenigen, die im Rahmen von Standardbetriebserklärungen (STS-01 und STS-02) tätig sind.
Das STS-Pilotenzeugnis ist fünf Jahre lang gültig. Während dieses Zeitraums müssen sich die Piloten über die Vorschriften und die gute Betriebspraxis auf dem Laufenden halten. Um das Zertifikat innerhalb der Gültigkeitsdauer zu verlängern, muss eine der folgenden Bedingungen erfüllt sein:
(a) Befähigungsnachweis: Dies bedeutet, dass der Pilot nachweisen muss, dass er über die für den Betrieb in dieser Kategorie erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügt.
(b) Auffrischungsschulung: Diese besteht aus der Teilnahme an einem speziellen Kurs, der von der zuständigen Behörde oder einer benannten Stelle durchgeführt wird. Diese Art von Schulung dient der Überprüfung und Aktualisierung von Schlüsselkonzepten, die für einen sicheren und effizienten Betrieb erforderlich sind.
Wenn das Zertifikat abläuft, ohne erneuert zu werden, muss der Pilot das gesamte Verfahren zur Erlangung des oben genannten Zertifikats wiederholen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die spezifischen Verfahren für die Erneuerung des Zertifikats von EASA-Mitgliedstaat zu EASA-Mitgliedstaat unterschiedlich sein können. Daher wird den Piloten empfohlen, die örtlichen Vorschriften zu konsultieren und sich über etwaige Änderungen der Anforderungen oder Verfahren zu informieren.
In Spanien z. B. ist das Verlängerungsverfahren recht unkompliziert und soll die betriebliche Kontinuität für Piloten erleichtern. Weitere Einzelheiten zu diesem Verfahren finden Sie in diesem Blog, in dem die erforderlichen Schritte erläutert und mögliche Zweifel ausgeräumt werden.