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SORA 2.5 behält die allgemeine Logik von Version 2.0 bei, führt aber bedeutende Änderungen ein, die sich direkt darauf auswirken, wie die Betreiber ihre Anträge vorbereiten müssen. Die Aktualisierungen konzentrieren sich auf die Verbesserung der Klarheit des Prozesses, die Gewährleistung der Verhältnismäßigkeit bei der Analyse und die Verringerung abweichender Auslegungen zwischen den Mitgliedstaaten.
SORA 2.5 weist eine klarere und kohärentere Struktur auf. Die Anforderungen sind nun von den Anleitungen getrennt, der Prozess wurde in
Das frühere „CONOPS“ wird durch „Detailed Operational Information“ ersetzt, ein einfacheres Format, das durch offizielle Vorlagen in Anhang A unterstützt wird. Dies hilft den Betreibern, ihren Betrieb in einer konsistenten und leicht verständlichen Weise für jede zuständige Behörde darzustellen.
SORA 2.0 stützte sich auf eher qualitative Kriterien zur Bestimmung des Bodenrisikos, wobei allgemeine Schätzungen der Bevölkerungsdichte und feste Parameter verwendet wurden, die nicht immer die tatsächlichen Eigenschaften des UAS widerspiegelten. Version 2.5 führt einen
In SORA 2.0 waren die Risikominderungsmaßnahmen am Boden weniger klar definiert, was zu Unsicherheiten über ihre richtige Anwendung führte. SORA 2.5 gliedert sie in klarere Kategorien wie M1A (Schutz), M1B (Betriebsbeschränkungen) und M1C (Bodenbeobachtung), zusätzlich zu M2. Bestimmte leichte UAS können nun M2 ohne zusätzliche Tests erfüllen, was den Dokumentationsaufwand verringert.
Die Risikobewertung aus der Luft bleibt weitgehend unverändert. SORA 2.5 behält das ARC-Modell bei, bietet aber eine klarere Terminologie und eine genauere Erläuterung strategischer Abhilfemaßnahmen wie VLOS-Operationen. Eine grundlegende Überarbeitung des Luftrisikos ist für zukünftige Versionen vorgesehen.
Die Eindämmung wird nun genauer definiert, früher im Prozess bewertet und in niedrige, mittlere und hohe Stufen unterteilt. Die Behandlung angrenzender Gebiete und von Kontrollverlustszenarien ist geklärt, was die üblichen Diskrepanzen zwischen den Behörden verringert.
Die OSOs bleiben in SORA 2.5 erhalten, wurden aber neu formuliert, um die Verantwortlichkeiten des Betreibers, des Entwicklers des UAS und von Dritten besser abzugrenzen. Die Erläuterung der Integritäts- und Zuverlässigkeitsstufen ist klarer und macht es einfacher, die erforderliche Robustheit entsprechend der zugewiesenen SAIL zu begründen.
Das SPG wird jetzt unter Verwendung offizieller Vorlagen und einer besser definierten Struktur vorgelegt, was die Konsistenz der Einreichungen verbessert und die Anzahl der Klärungsanfragen der Behörden verringert.
SORA 2.5 wurde am 29. September 2025 nach der Veröffentlichung des ED-Beschlusses 2025/018/R in der gesamten Europäischen Union sofort anwendbar. Die Mitgliedstaaten können jedoch Übergangszeiträume festlegen, in denen sie noch Anträge auf der Grundlage von SORA 2.0 akzeptieren.
SORA 2.5 führt eine klarere Struktur ein, trennt die Anforderungen von den Anleitungen, reduziert die Anzahl der Schritte auf zehn und beinhaltet einen quantitativeren Ansatz zur Risikobewertung am Boden. Darüber hinaus bietet es offizielle Vorlagen, klarere Kategorien für die Risikominderung, verbesserte Definitionen für die Eindämmung und eine Reduzierung der Dokumentationsanforderungen für viele SAIL II-Operationen.
SORA 2.5 strafft das Genehmigungsverfahren, verringert die regulatorische Unsicherheit und verbessert die Harmonisierung zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Die Betreiber können mit klareren Anforderungen, weniger Auslegungsproblemen mit den Behörden und einer reduzierten technischen Dokumentation für viele VLOS-Operationen rechnen, was schnellere und besser vorhersehbare Genehmigungsergebnisse ermöglicht.
SORA 2.5 bietet mehr Flexibilität bei Einsätzen mit mehreren UAS innerhalb desselben Einsatzvolumens. Einige Anforderungen wurden angepasst, um praktische Anwendungsfälle widerzuspiegeln, wodurch der Dokumentationsaufwand im Vergleich zu SORA 2.0 verringert wurde.
Ja. SORA 2.5 führt einen quantitativeren Ansatz für das Bodenrisiko ein, einschließlich klarerer Definitionen der Bevölkerungsdichte, Berechnungen des kritischen Bereichs unter Verwendung der Gleichung in Anhang F und automatische Klassifizierungen für bestimmte leichte UAS. So werden beispielsweise Drohnen unter 250 g, die mit weniger als 25 m/s fliegen, automatisch der GRC 1 zugeordnet, was das Gesamtrisiko eines Einsatzes verringern kann.