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Sound Power für Drohnen

Inhaltsverzeichnis
Eine der Anforderungen, die die Hersteller bei der Herstellung einer Drohne erfüllen müssen, ist die Angabe des Schallleistungspegels des Fluggeräts, der die festgelegten Grenzwerte nicht überschreiten darf.

In diesem Artikel erläutern wir, was der Hersteller in den einzelnen Drohnenklassen beachten muss und wie die im Fluggerät erzielten Ergebnisse anzugeben sind.

Schallleistung von Drohnen der Klasse 0 (C0)

Für Drohnen mit der Kennzeichnung der Klasse C0 gelten keine Anforderungen in Bezug auf den Schallleistungspegel.

Schallleistung von Drohnen der Klasse 1 (C1)

Zertifizierte Drohnen mit dem Klassenzeichen C1, die keine Starrflügler sind, müssen:

  • Sie haben einen garantierten Schallleistungspegel von:

    • 85 dB ab dem Inkrafttreten der Delegierten Verordnung (EU) 2019/945 und ihrer Änderungen.


    • 83 dB ab 2 Jahren nach dem Inkrafttreten der Delegierten Verordnung (EU) 2019/945 der Kommission und ihrer Änderungen.


    • 81 dB ab 4 Jahren nach dem Inkrafttreten der Delegierten Verordnung (EU) 2019/945 der Kommission und ihrer Änderungen.


  • Geben Sie die garantierte Schallleistung des Luftfahrzeugs an.


  • Geben Sie in den Anweisungen des Herstellers die Merkmale des UAS an, unter denen der Schallleistungspegel zu finden ist.

Schallleistung von Drohnen der Klasse 2 (C2)

Zertifizierte Drohnen mit dem Klassenzeichen C2, die keine Starrflügler sind, müssen:

  • Sie haben einen garantierten Schallleistungspegel von:

    • Für Drohnen mit einem Gewicht von weniger als 900 Gramm:

      • 85 dB ab dem Inkrafttreten der Delegierten Verordnung (EU) 2019/945 und ihrer Änderungen.


      • 83 dB ab 2 Jahren nach dem Inkrafttreten der Delegierten Verordnung (EU) 2019/945 der Kommission und ihrer Änderungen.


      • 81 dB ab 4 Jahren nach dem Inkrafttreten der Delegierten Verordnung (EU) 2019/945 der Kommission und ihrer Änderungen.


    • Für Drohnen mit einem Gewicht zwischen 900 und 4000 Gramm:


      • ab Inkrafttreten: 85 + 18,5 log (m / 900)


      • ab 2 Jahren nach Inkrafttreten: 83 + 18,5 log (m / 900)


      • ab 4 Jahren nach Inkrafttreten: 81 + 18,5 log (m / 900)


    • Geben Sie die garantierte Schallleistung des Luftfahrzeugs an.


    • Geben Sie in den Anweisungen des Herstellers die Merkmale des UAS an, unter denen der Schallleistungspegel zu finden ist.

Schallleistung von Drohnen der Klasse 3 (C3)

Für Drohnen der Klasse C3 ist kein Grenzwert für die Schallleistung festgelegt. Sie müssen jedoch folgende Bedingungen erfüllen:


  • Sofern es sich nicht um einen Starrflügler handelt, ist die garantierte Schallleistung des Luftfahrzeugs anzugeben.


  • Geben Sie in den Anweisungen des Herstellers die Merkmale des UAS an, unter denen der Schallleistungspegel zu finden ist.


Schallleistung in Klasse 4 Drohnen (C4)

Für Drohnen mit der Kennzeichnung der Klasse C4 gelten keine Anforderungen in Bezug auf den Schallleistungspegel.

Schallleistung in Klasse 5 Drohnen (C5)

Drohnen mit der Kennzeichnung der Klasse C5 müssen die Anforderungen der Drohnen mit der Kennzeichnung der Klasse C3 in Bezug auf die Schallleistung erfüllen.

Schallleistung in Klasse 6 Drohnen (C6)

Drohnen mit der Kennzeichnung der Klasse C6 müssen hinsichtlich der Schallleistung den Anforderungen für Drohnen mit der Kennzeichnung der Klasse C3 entsprechen.

Angabe des garantierten Schallleistungspegels

Drohnen, die eine Angabe zur Schallleistung enthalten müssen, müssen dies durch die Angabe des garantierten Schallleistungswertes tun, der sich aus der Zahl in dB zusammensetzt, begleitet von dem Symbol „Lwa“ und ein Piktogramm, das wie folgt konfiguriert ist:

Sound power - EU Drone Port