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Wie man in Italien Drohnen fliegt: Geografische Zonen und wichtige Verfahren

Obwohl alle EASA-Mitgliedstaaten die europäische Verordnung über den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge einhalten müssen, legt dieDurchführungsverordnung (EU) 2019/947 fest , dass die geografischen Zonen von jedem einzelnen Land festgelegt werden müssen. Das bedeutet, dass jeder Mitgliedstaat seine eigenen Luftraumbeschränkungen festlegt.

Diese Beschränkungen können aus Gründen der Sicherheit, der Privatsphäre, des Umweltschutzes oder aus anderen Gründen auferlegt werden. Zu den häufigsten gehören:

  • Kontrollierter Luftraum, insbesondere in der Nähe von Flughäfen.

  • Geschützte Naturgebiete.

  • Militärische Gebiete.

  • Städtische Umgebungen.

Die einzelstaatlichen Behörden können für diese Gebiete besondere Betriebsbedingungen festlegen, z. B. das Erfordernis einer vorherigen Genehmigung, besondere Koordinierungsverfahren, zeitliche Beschränkungen oder sogar vollständige Flugverbote. In diesem Artikel wird erklärt, wie man solche Zonen identifiziert und Drohneneinsätze in Italien plant.

Das Schlüsselwerkzeug: D-Flight

Um die Flugbeschränkungen in Italien zu überprüfen, hat die nationale Behörde D-Flight entwickelt, eine interaktive Karte , die die geltenden Beschränkungen für einen bestimmten Ort anzeigt.

Bevor Sie eine Operation durchführen, vergewissern Sie sich, dass Sie die folgenden Punkte beachten:

  • Ordnungsgemäße Dokumentation: Der Betreiber muss registriert sein und über eine gültige Registrierung verfügen. Fällt der Betrieb unter eine bestimmte Kategorie, müssen die Betriebserklärungen vorgelegt oder eine förmliche Genehmigung eingeholt werden. Der Fernlotsen muss im Besitz der entsprechenden Zeugnisse sein.

  • UAS-Klassenkennzeichnung: Die Drohne muss die Klassenkennzeichnung tragen , die der vorgesehenen Betriebskategorie entspricht. Bei der Verwendung des europäischen Standardszenarios STS-01 muss die Drohne beispielsweise die Klassenkennzeichnung C5 tragen.

  • Bearbeitungszeiten: Genehmigungs- oder Koordinierungsanträge können je nach zuständiger Behörde mehrere Arbeitstage in Anspruch nehmen. Wir empfehlen, mindestens sechs Wochen im Voraus zu planen, insbesondere wenn Sie zum ersten Mal in Italien tätig sind.

Andere wichtige Überlegungen

Wenn Sie zum ersten Mal nach Italien fliegen, sollten Sie sich über zusätzliche administrative Anforderungen im Klaren sein , die das Verfahren erschweren können:

  • Sie müssen auf der D-Flight-Plattformregistriert sein.

  • Sie benötigen eine zertifizierte E-Mail Adresse (PEC).

  • Sie müssen sich auf dem ENAC-Zahlungsportalauthentifizieren, da sonst Verwaltungsgebühren anfallen.

Außerdem geltenin Italien besondere Beschränkungen. So ist für den Betrieb im kontrollierten Luftraum häufig die Verwendung der spezifischen Kategorie erforderlich.

Brauchen Sie Hilfe?

Wenn Sie einen Drohneneinsatz in Italien planen, kann unser Team Sie während des gesamten Prozesses unterstützen – von der Dokumentenvalidierung bis zur Einholung von Erlaubnissen und Genehmigungen.

Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen und sichern Sie sich den Erfolg Ihrer Mission.

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