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Die Wingtra AG hat ihren WingtraOne Gen II mit MAP61 zur Zertifizierung gemäß den Anforderungen der DELEGIERTEN VERORDNUNG (EU) 2019/945, geändert durch die DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2020/1058, eingereicht.
Nach einem gründlichen Konformitätsbewertungsverfahren – einschließlich umfangreicher Innen- und Außenprüfungen – hat das WingtraOne Gen II erfolgreich die Einhaltung aller geltenden grundlegenden Anforderungen nachgewiesen. Infolgedessen wurde dem Flugzeug im Rahmen einer EU-Baumusterprüfung (Modul B) die C3-Zertifizierung gemäß den in Anhang VI der Verordnung (EU) 2019/945 beschriebenen Konformitätsbewertungsverfahren erteilt.
EU Drone Port hat die EU-Baumusterprüfbescheinigung ausgestellt, mit der diese Konfiguration offiziell als C3-klassifiziertes UAS auf dem europäischen Markt anerkannt wird. Die Drohne ist nun unter den C3-zertifizierten UAS aufgeführt und erfüllt die Anforderungen für den Betrieb in der offenen Kategorie A3 gemäß der Verordnung (EU) 2019/947.