BLOG-PUNKTE
Die Europäische Union hat ein umfassendes Regelwerk geschaffen, um sicherzustellen, dass der Flug von unbemannten Luftfahrtsystemen (UAS), gemeinhin als Drohnen bekannt, sicher und effizient durchgeführt wird. Die Delegierte Verordnung (EU) 2019/945 und die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 sind die Eckpfeiler dieser Bemühungen und legen die Anforderungen für UAS der Klasse C2 fest.
Dies sind einige der wichtigsten Punkte, die für Betreiber und Hersteller von UAS der Klasse C2 in Europa zu beachten sind. Es ist jedoch unerlässlich, die vollständigen Vorschriften zu konsultieren, um die vollständige Einhaltung zu gewährleisten, da es noch weitere Anforderungen und Überlegungen gibt, die ebenfalls berücksichtigt werden müssen. Durch die Einhaltung dieser Spezifikationen wird eine sichere und verantwortungsvolle Integration von Drohnen in den europäischen Luftraum gefördert und der Weg in eine Zukunft geebnet, in der Innovation und Sicherheit Hand in Hand gehen.
Weitere Einzelheiten zu Klassenzeichen und UAS-Zertifizierung, besuchen Sie die Zertifizierungsseite des EU-Drohnenhafens.