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Höchstgeschwindigkeitsgrenze für jede Drohnenklasse

Inhaltsverzeichnis
Bei der Planung eines Drohneneinsatzes berücksichtigen wir immer die Anforderungen des Gebietes, in dem wir fliegen wollen, wie z. B. die Entfernung zu Menschen, die Art des Luftraums, in dem wir uns befinden, usw. Aber wie steht es mit der Geschwindigkeit? Bei vielen Flügen wird die Drohne mit maximaler Geschwindigkeit geflogen, zum Beispiel bei der Aufnahme eines Fahrzeugs.

In diesem Artikel werden wir sehen, was die Höchstgeschwindigkeiten für zertifizierte Drohnen sein sollten, die wir auf dem Markt finden, klassifiziert nach Klasse.
Klasse Maximale Geschwindigkeit
0 19 m/s
1 19 m/s
2 Keine Begrenzung, außer beim Fliegen in einem Umkreis von 5 Metern um unbeteiligte Personen, dann ist die Höchstgeschwindigkeit auf 3 m/s begrenzt.
3 Keine Begrenzung, jedoch muss ein ausreichender Abstand zu nicht an der Aktion beteiligten Personen eingehalten werden.
4 Keine Begrenzung, jedoch muss ein ausreichender Abstand zu nicht am Betrieb beteiligten Personen eingehalten werden.
5 5 m/s
6 50 m/s

Bitte beachten Sie, dass die hier genannten Höchstgeschwindigkeiten den Vorschriften und Sicherheitsaspekten unterliegen.

Geschwindigkeitsbegrenzung der Klasse 0

Die Kleinsten der Familie dürfen eine Geschwindigkeit von 19 m/s nicht überschreiten, das entspricht 68,4 km/h.

Geschwindigkeitsbegrenzung der Klasse 1

In diesem Fall handelt es sich um Drohnen mit einer maximalen Startmasse (MTOM) von 900 Gramm oder mit einer kinetischen Energie beim Aufprall auf den Kopf einer Person von weniger als 80 J. Wie Drohnen der Klasse 0 dürfen sie eine Geschwindigkeit von 19 m/s, d. h. 68,4 km/h, nicht überschreiten.

Geschwindigkeitsbegrenzung Klasse 2

In diesem Fall handelt es sich um Drohnen mit einer MTOM von weniger als 4 kg. Für diesen Flugzeugtyp gibt es keine Höchstgeschwindigkeitsbeschränkung, es sei denn, Sie wollen in einem Umkreis von 5 Metern um unbeteiligte Personen herumfliegen. In diesem Fall muss das Luftfahrzeug über einen Langsamflugmodus verfügen, der die Höchstgeschwindigkeit auf 3 m/s, d. h. 10,8 km/h, begrenzt.

Geschwindigkeitsbegrenzung der Klasse 3

In dieser Klasse gibt es bereits Drohnen mit einem MTOM von weniger als 25 kg, die immer in ausreichendem Abstand zu unbeteiligten Personen operieren müssen. Deshalb ist die Höchstgeschwindigkeit dieser Drohnen in ihren technischen Daten nicht begrenzt.

Geschwindigkeitsbegrenzung der Klasse 4

In dieser Klasse finden wir die Drohnen, die für die klassische Funksteuerung verwendet werden. Sie müssen innerhalb der gleichen Betriebsbeschränkungen wie Drohnen der Klasse 3 betrieben werden, daher finden wir in ihren technischen Spezifikationen auch keine Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung.

Geschwindigkeitsbegrenzung Klasse 5

An dieser Stelle geben wir die Spezifische Kategorie ein. Wir stellen fest, dass Drohnen mit einem MTOM von weniger als 25 kg in Szenarien mit höherem Risiko fliegen sollen. Im Falle von Drohnen der Klasse 5 muss das Luftfahrzeug einen Niedriggeschwindigkeitsmodus von mindestens 5 m/s bzw. 18 km/h aufweisen.

Geschwindigkeitsbegrenzung Klasse 6

Schließlich haben wir Drohnen für Langstreckenflüge in BVLOS (Beyond Visual Line of Sight) mit einem MTOM von weniger als 25 kg. In diesem Fall darf das Luftfahrzeug in der Ebene keine höhere Fluggeschwindigkeit als 50 m/s oder das Äquivalent von 180 km/h haben.

Schlussfolgerungen

Es ist zu beachten, dass die Höchstgeschwindigkeiten der Flugzeuge zwar durch Vorschriften und ihre eigene Konstruktion bedingt sind, die Sicherheit des Betriebs aber immer Vorrang haben muss.

Wenn der Flug einer Drohne mit einer Geschwindigkeit von 180 km/h eine Gefahr für die Betriebssicherheit oder die physische Sicherheit darstellen könnte, muss er sofort reduziert und an die Situation angepasst werden.