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Aeromodeling-Regeln

Inhaltsverzeichnis

Regeln für den Modellflugzeugbau

Ab dem 31. Dezember 2020 müssen die Hersteller von Modellflugzeugen die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 einhalten, wenn die Flüge nicht innerhalb von Gebäuden oder vollständig geschlossenen Räumen durchgeführt werden

Registrierung als Betreiber eines ferngesteuerten unbemannten Luftfahrzeugs (UAS)

Alle Modellflugzeugbetreiber müssen sich als UAS-Betreiber registrieren lassen, bevor sie fliegen dürfen:


  • Modellflugzeuge mit einer maximalen Startmasse (MTOM) von mehr als 250 Gramm oder die im Falle eines Zusammenstoßes eine kinetische Energie von mehr als 80 Joule auf einen Menschen übertragen können
  • Modellflugzeuge mit Sensoren, die in der Lage sind, personenbezogene Daten zu erfassen, und die kein Spielzeug (gemäß der Richtlinie 2009/48/EG) sind, wie z. B. Flugmodelle mit einer Masse von weniger als 250 g mit Kamera oder Video, ausgenommen Spielzeug
  • In der Kategorie „spezifisch“ gemäß Artikel 14.5.b der Verordnung (EU) 2019/947.

Flugmodellbau

Wenn Sie die Bedingungen erfüllen und sich als UAS-Operator registrieren lassen, können Sie Flugmodellbau gemäß den folgenden Optionen betreiben: 

Option 1: Flüge der Kategorie "offen", die die besonderen Anforderungen der Unterkategorie A3 erfüllen, gemäßzur Verordnung (EU) 2019/947.

Diese Flüge müssen in Gebieten durchgeführt werden, in denen keine Unbeteiligten gefährdet sind, und in einem horizontalen Abstand von mindestens 150 Metern von Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten entfernt sein. Außerdem darf die maximale Flughöhe am Boden nicht mehr als 120 m (400 Fuß) betragen.

Die Piloten müssen die Ausbildung und Prüfung für die Unterkategorie A1/A3 bestanden haben, und die Modellflugzeuge müssen eine maximale Startmasse von weniger als 25 kg haben

Das Mindestalter für Piloten, die in der A3-Unterkategorie „offen“ fliegen dürfen, beträgt 16 Jahre. Solange der Fernpilot jedoch über eine entsprechende Ausbildung verfügt und unter der Aufsicht eines UAS-Piloten fliegt, der mindestens 16 Jahre alt ist, gibt es keine Altersbeschränkung.

Option 2: Flüge in bestimmten geografischen Gebieten

Ein geografisches UAS-Gebiet ist definiert als ein von der zuständigen Behörde festgelegter Teil des Luftraums, der den Betrieb von UAS erlaubt, einschränkt oder verbietet, um Risiken für die Sicherheit, den Schutz der Privatsphäre, den Schutz personenbezogener Daten oder die Umwelt zu bewältigen;

Für die Durchführung von Flugmodellbauaktivitäten der Unterkategorie A3 in allen im AIP veröffentlichten Flugmodellbaubereichen wurden geografische UAS-Gebiete festgelegt, vorausgesetzt, die folgenden alternativen Maßnahmen werden erfüllt:

  • Erstellen Sie spezifisches Schulungsmaterial, das einen konfliktfreien Ansatz beinhaltet
  • Interne Regeln und Vorschriften
  • Einweisung durch erfahrene Piloten
  • Schrittweiser Einstieg in die Fliegerei für neue Piloten und unter 16 Jahren
  • Kontinuierliche Betreuung und Überwachung durch erfahrene Piloten
  • Gewährleistung einer Bodenrisikomarge von mindestens 120 m und einer kinetischen Energie von weniger als 34 KJ während des Betriebs

Option 3: Von der zuständigen Behörde erteilte Genehmigung für den Betrieb von UAS unter dem Dach eines Modellflugvereins oder einer Vereinigung.


Ein Flugmodellbauverein oder -verband muss eine Betriebsgenehmigung beantragen, die von der zuständigen Behörde in Abhängigkeit von den durchzuführenden Arbeiten erteilt wird; Dies hängt davon ab, ob die Vorhaben nicht in die offene Kategorie eingeordnet werden können (Option 1) oder ob kein geografisches Gebiet festgelegt wurde (Option 2);

So ist beispielsweise für folgende Flüge eine Betriebsgenehmigung erforderlich: Flüge in einer Höhe von mehr als 120 m, in Flugzeugen mit einer MTOM von mehr als 25 kg, in Flugzeugen, die nicht privat hergestellt werden und mit einem Verbrennungssystem ausgestattet sind, und Flüge, die den Überflug von Menschenansammlungen beinhalten;

Die Verfahren, die Organisationsstruktur und das Verwaltungssystem des Modellflugvereins oder -verbands bestimmen die Genehmigungen, die die zuständige Behörde den Modellflugvereinen oder -verbänden erteilen kann, um sicherzustellen, dass:


  • Piloten, die im Rahmen eines Modellflugvereins oder -verbands fliegen, sind sich der in der Genehmigung festgelegten Beschränkungen und Bedingungen bewusst.
  • Piloten, die im Rahmen eines Modellflugvereins oder -verbands fliegen, werden dabei unterstützt, die Mindestkenntnisse für einen sicheren Betrieb des UAS zu erlangen;
  • Der Modellflugverein oder -verband ergreift geeignete Maßnahmen, wenn er feststellt, dass ein Pilot die in der Genehmigung festgelegten Bedingungen und Beschränkungen nicht einhält
  • Der Modellflugverein oder -verband stellt der zuständigen Behörde die für die Überwachung und Kontrolle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung;


In der von der zuständigen Behörde erteilten Genehmigung sind die Bedingungen festzulegen, unter denen der Flugbetrieb mit Modellflugzeugen im Bereich des Vereins oder der Vereinigung durchgeführt werden darf, einschließlich des jeweils geltenden Mindestalters für Fernpiloten; Diese Genehmigung ist auf das Hoheitsgebiet des Landes beschränk.

Geografische Zonen der FH

Der Flugplatz muss in jedem Fall die örtlichen Beschränkungen (geografische Gebiete für UAS) einhalten. Um Drohnenflüge oder -einsätze durchführen zu können, muss man registriert sein und eine UAS-Betreibernummer haben; Der Einsatzort und die Art der Tätigkeit können zusätzlich zu den allgemeinen Regeln weitere Anforderungen stellen oder den Flug einschränken/verbieten.