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Im Rahmen der europäischen UAS-Vorschriften fallen nicht alle Einsätze unter die offene Kategorie oder Standardszenarien (STS). Wenn ein Einsatz besondere operative Merkmale aufweist, die eine vollständige Risikobewertung erfordern, wird die Genehmigung im Rahmen einer SORA-Bewertung (Specific Operations Risk Assessment) bearbeitet. In diesen Fällen kommt auch eine weniger bekannte Art der Ausbildung zum Tragen: die Ausbildung für die spezifische Kategorie.
Dieser Artikel erklärt, wann es erforderlich ist, was es beinhaltet und wer es liefern kann.
Eine SORA-basierte spezifische Schulung ist erforderlich, wenn ein Betreiber seine eigene Betriebsgenehmigung entwickelt, d. h. wenn die Operationen weder in die offene Kategorie noch in die Standard-Spezifische Kategorie (STS) fallen.
In diesen Fällen bewertet die zuständige Behörde nicht nur die SORA-Analyse, sondern auch die Kompetenz des Personals, das den Einsatz durchführen wird. Das bedeutet, dass nachgewiesen werden muss, dass Piloten, Beobachter und wichtige Mitarbeiter eine auf die spezifischen ConOps abgestimmte Schulung erhalten haben.
Aus diesem Grund ist die Ausbildung für nicht standardmäßige Einsätze nicht mehr allgemein ausgerichtet und wird direkt mit der Genehmigung verbunden.
Die Ausbildung für Einsätze im Rahmen einer Einsatzgenehmigung ist kein einheitlicher oder standardisierter Kurs. In der Praxis umfasst sie zwei verschiedene Ebenen: eine allgemeine Ausbildung auf der Grundlage von Mindestkompetenzen und eine spezifische Ausbildung, die an das jeweilige Einsatzkonzept (ConOps) angepasst ist.
Einerseits legt Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/947 fest, dass Piloten eine Reihe von operativen Kompetenzen nachweisen müssen. Dies bedeutet in der Regel eine allgemeinere Ausbildung, die Aspekte wie Normal- und Notfallverfahren, Missionsplanung, Luftraummanagement, menschliche Faktoren und Kenntnisse über UAS umfasst.
Andererseits erfordert jede Betriebsgenehmigung eine spezifische Schulung, die sich auf den jeweiligen Betrieb bezieht. Dieser Teil wird vom Betreiber in seinem Betriebshandbuch festgelegt und basiert direkt auf den ConOps und den im Rahmen des SORA-Prozesses ermittelten Risikominderungsmaßnahmen.
In der Praxis bedeutet dies, dass zwei Piloten mit derselben Grundausbildung je nach Einsatz unterschiedliche Zusatzausbildungen benötigen können. Zum Beispiel:
Der Kerngedanke besteht darin, dass die Schulungen nicht allgemein gehalten sind, sondern sich entsprechend der Komplexität und dem Risiko der einzelnen genehmigten Vorgänge weiterentwickeln.
Wenn Sie eine bestimmte Kategorie von Operationen vorbereiten oder ein SORA entwickeln, ist es wichtig, von Anfang an sowohl die Betriebsgenehmigung als auch das damit verbundene Schulungsprogramm zu berücksichtigen.
Bei EU Drone Port unterstützen wir Sie während des gesamten Prozesses: vom Entwurf der ConOps über die Vorbereitung der für die Betriebsgenehmigung erforderlichen Unterlagen bis hin zur Definition und Durchführung der für Ihr Team erforderlichen Schulungen.
Darüber hinaus agieren wir als von der zuständigen Behörde zugelassene Einrichtung (AESA) für die Durchführung von Fernpilotenausbildungen für den Betrieb im Rahmen einer Betriebsgenehmigung, wodurch wir die regulatorischen und betrieblichen Aspekte in einem einzigen Arbeitsablauf integrieren können. Dies trägt dazu bei, dass die Ausbildung vollständig auf Ihr Betriebshandbuch, Ihr Missionsprofil und die in der SORA definierten Risikominderungsmaßnahmen abgestimmt ist.
Nein. Die Schulung ist kein einheitlicher Kurs, der für alle Fälle gilt. Es gibt zwar eine gemeinsame Kompetenzgrundlage, aber jede Betriebsgenehmigung kann zusätzliche Schulungen erfordern, die an das Betriebskonzept (ConOps), die Verfahren des Betreibers und die in der SORA definierten Risikominderungsmaßnahmen angepasst sind.
Es hängt davon ab. Wenn Sie bereits eine Schulung zu allgemeinen Kompetenzen absolviert haben oder spezifische Module erhalten haben, die für den neuen Betrieb relevant sind, sie sind in der Regel nicht notwendig zu wiederholen sie. Allerdings kann eine neue ConOps einführung erforderlich sein wenn a33> ein neues ConOps unterschiedliche Risiken, Umgebungen oder Verfahren einführt.
Der Betreiber spielt eine Schlüsselrolle bei der Schulung, insbesondere in Bezug auf interne Verfahren, das Betriebshandbuch und die verwendeten UAS. Ein Teil der Schulung muss jedoch unter Beteiligung einer von der zuständigen Behörde zugelassenen Stelle gemäß dem geltenden Rechtsrahmen durchgeführt werden.
Nein. Die Ausbildung für die Betriebsgenehmigung setzt voraus, dass der Pilot bereits über die erforderlichen Vorkenntnisse verfügt. Es handelt sich um eine Zusatzausbildung für komplexere Tätigkeiten innerhalb der jeweiligen Kategorie und nicht um einen Ersatz für die Grundausbildung.