Leitfaden zu Freifluggenehmigungen

Drohnenfluggenehmigungen in Europa: Wann Sie eine benötigen und wie Sie diese erhalten

Für die meisten Flüge der offenen Kategorie unterhalb von 120 m im unkontrollierten Luftraum ist außer der Registrierung des Betreibers und einem Pilotenzeugnis keine Genehmigung erforderlich. Im kontrollierten Luftraum, auf Flughäfen, in Sperrgebieten sowie bei Flügen bestimmter Kategorien sind stets weitere Genehmigungen erforderlich. Dieser Leitfaden zeigt auf, welche Genehmigung erforderlich ist und wer diese erteilt. Wir beschaffen für Sie die Drohnenfluggenehmigungen, die Sie für Ihren Betrieb in jedem der 31 EASA-Länder benötigen.

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Das Wichtigste zu Genehmigungen

Vier Fälle, in denen stets eine Genehmigung erforderlich ist

Sollte Ihr Flug unter eine dieser Kategorien fallen, reichen die Registrierung und ein Pilotenschein nicht aus.

BegriffWas ist das?Typische Verwendung
GenehmigungEinmalige Genehmigung für einen bestimmten Flug oder ein bestimmtes GebietEin Flug innerhalb einer CTR oder eines Schutzgebiets
GenehmigungLaufende Genehmigung für eine BetriebsartPDRA- oder SORA-Betriebe in der jeweiligen Kategorie
ErklärungIhre unterzeichnete Erklärung, dass der Einsatz die Standardbedingungen für Szenarien erfülltSTS-01- oder STS-02-Betrieb

Begriffe im Sinne der Verordnung (EU) 2019/947. Die nationalen Behörden können für jeden Begriff die jeweiligen lokalen Bezeichnungen verwenden.

1. Kontrollierter Luftraum

Jeder Flug innerhalb einer CTR oder TMA bedarf der Genehmigung durch die Flugsicherung. In Ländern mit U-Space werden die Anträge über einen U-Space-Dienstleister eingereicht.

2. Die jeweilige Kategorie

Für Flüge, die über die Grenzen der offenen Kategorie hinausgehen, ist eine STS-Erklärung, eine PDRA-Genehmigung oder eine vollständige, auf SORA basierende Betriebsgenehmigung erforderlich.

3. In der Nähe von Flughäfen

In den meisten Ländern gilt rund um Flughäfen eine Sperrzone von mehreren Kilometern. Für Flüge innerhalb dieser Zone ist eine vorherige Genehmigung erforderlich, selbst bei kleinen Drohnen.

4. Sperr- und Sonderzonen

Für Sperrzonen, Militärgebiete, Naturschutzgebiete und Kulturerbestätten ist jeweils eine Genehmigung der zuständigen Behörde erforderlich. Einige davon sind für Drohnen gänzlich gesperrt.

Wer stellt es aus?

Je nach Zone sind dies die nationale Luftfahrtbehörde, der Flugsicherungsdienstleister, die Militärbehörden, die Parkverwaltung oder die Kommunalverwaltungen.

Wie lange es dauert

Die Erteilung einer einmaligen Fluggenehmigung kann einige Tage dauern. Genehmigungen für die jeweilige Kategorie erfordern Wochen oder Monate. Planen Sie gewerbliche Flüge daher im Voraus.

Ein Pilotenschein ist keine Genehmigung

Ihr A1/A3-, A2- oder STS-Zertifikat belegt Ihre Befähigung. Es berechtigt Sie jedoch nicht zum Fliegen in kontrolliertem oder gesperrtem Luftraum. Überprüfen Sie vor jedem Flug die jeweilige Zone.

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Häufig gestellte Fragen

Fragen zu Fluggenehmigungen für Drohnen

Nicht immer. Flüge der offenen Kategorie unterhalb von 120 m im unkontrollierten Luftraum erfordern in der Regel lediglich eine Registrierung des Betreibers und eine Pilotenlizenz. Für kontrollierten Luftraum, Flughafenbereiche, Sperrgebiete und Flüge bestimmter Kategorien ist eine vorherige Genehmigung erforderlich.

Eine Genehmigung gilt für einen bestimmten Flug oder ein bestimmtes Gebiet. Eine Betriebsgenehmigung gilt für eine bestimmte Art des Betriebs über einen bestimmten Zeitraum hinweg, wie beispielsweise einen PDRA- oder SORA-Betrieb in der jeweiligen Kategorie.

Dies hängt von der jeweiligen Zone ab: die Flugsicherung oder ein U-Space-Dienstleister für den kontrollierten Luftraum, die nationale Luftfahrtbehörde für den Betrieb bestimmter Kategorien sowie Militär-, Umwelt- oder Kommunalbehörden für ihre jeweiligen Zonen.

Die Erteilung einer Einmalfluggenehmigung im kontrollierten Luftraum kann je nach Land zwischen einigen Tagen und einigen Wochen dauern. Genehmigungen für bestimmte Kategorien erfordern in der Regel mehrere Wochen oder Monate.

Nein. Fluggenehmigungen sind national und zonenbezogen. Eine Genehmigung einer bestimmten Kategorie aus Ihrem Heimatland kann in einem anderen EASA-Land verwendet werden, nachdem Sie dies dem jeweiligen Land gemeldet oder dort einen Antrag gestellt haben.

Ja. Unser Flugkoordinationsservice kümmert sich um Genehmigungsanträge in 31 Ländern für 95 € zzgl. MwSt. pro Flug, von Flughafengebieten bis hin zu Nationalparks.

Letzte Aktualisierung: Oktober 2026. Quelle: Verordnung (EU) 2019/947 und nationale Luftfahrtpublikationen.

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