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Die Delegierte Verordnung (EU) 2019/945 und die Delegierte Verordnung (EU) 2020/1058 definieren die technischen Anforderungen, die unbemannte Luftfahrzeuge erfüllen müssen, um sowohl in der offenen Kategorie als auch in den Standardszenarien der spezifischen Kategorie betrieben werden zu können.
In den Teilen 1 bis 5 des Anhangs der DR (EU) 2019/945 sind die Kriterien für Luftfahrzeuge der offenen Kategorie aufgeführt, die die Klassen C0 bis C4 abdecken. Andererseits werden in den Teilen 16 und 17 der DR (EU) 2020/1058 die technischen Anforderungen an Luftfahrzeuge für die spezifische Standardkategorie festgelegt, die den Klassen C5 bzw. C6 entsprechen. Darüber hinaus werden die Anforderungen an Zubehör für die Fernidentifizierung in Teil 6 desselben Anhangs behandelt.
Einige der wichtigsten technischen Merkmale, die für die verschiedenen Klassen von unbemannten Luftfahrzeugen erforderlich sind, werden im Folgenden definiert.
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