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Beschleunigte Genehmigungen für SORA SAIL II-VLOS-Flüge

Nach der Veröffentlichung der SORA-2.5-Methodik durch die EASA im September 2025 haben mehrere europäische Zivilluftfahrtbehörden begonnen, einen neuen Ansatz für die Genehmigung bestimmter UAS-Einsätze anzuwenden. Dieser Ansatz gilt insbesondere für VLOS-Einsätze, deren Risikostufe zu SAIL I oder SAIL II führt.

Ziel dieser Initiative ist es, die Genehmigung von risikearmen Tätigkeiten zu erleichtern und zu beschleunigen, sofern die Betreiber die geltenden Anforderungen vollständig erfüllen und vollständige sowie ordnungsgemäß strukturierte Unterlagen einreichen.

Derzeit bieten einige Zivilluftfahrtbehörden – wie beispielsweise in Spanien und Deutschland – den Betreibern bereits ein beschleunigtes Genehmigungsverfahren (Fast Track) an. Dieses Verfahren kann die Bearbeitungszeiten erheblich verkürzen, sofern der Antragsteller:

  • Erfüllt alle geltenden gesetzlichen Anforderungen.

  • Reicht alle erforderlichen Unterlagen vollständig und übersichtlich ein.

  • Hält die Dokumentation während der gesamten Gültigkeitsdauer der Betriebsgenehmigung auf dem neuesten Stand.

Wie lässt sich feststellen, ob ein Vorhaben für das beschleunigte Verfahren in Frage kommt?

Damit ein Verfahren unter dieses beschleunigte Zulassungsverfahren fällt, müssen mehrere Kriterien erfüllt sein.

1. Flüge innerhalb der Sichtreichweite (VLOS)

Zunächst dürfen nur Flüge berücksichtigt werden, die innerhalb der Sichtreichweite des Fernpiloten (VLOS) durchgeführt werden.

2. Risikobewertung gemäß SORA 2.5

Zweitens muss der Betreiber eine Risikobewertung nach der SORA-2.5-Methodik durchführen und dabei Folgendes bewerten:

  • die Bodenrisikoklasse (GRC) sowie
  • die Air Risk Class (ARC).

Auf der Grundlage dieser Analyse wird das dem Vorgang entsprechende spezifische Sicherheits- und Integritätsniveau (SAIL) ermittelt. Wenn der Vorgang im Ergebnis der Bewertung als SAIL I oder SAIL II eingestuft wird, kommt er möglicherweise für das beschleunigte Genehmigungsverfahren in Frage, da diese Stufen Vorgängen mit geringem Risiko innerhalb der jeweiligen Kategorie entsprechen.

Im Rahmen dieses Verfahrens muss der Betreiber zudem die Abhilfemaßnahmen und deren Robustheitsgrad festlegen, was in einigen Fällen eine Konformitätserklärung auf der Grundlage der von der EASA veröffentlichten Konformitätsnachweise (MoC) erfordern kann.

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Bei EU Drone Port verfügen wir über umfangreiche Erfahrung bei der Erstellung und Verwaltung von SORA-Betriebsgenehmigungen in mehreren europäischen Ländern. Dank unserer Vertrautheit mit den behördlichen Abläufen und den Anforderungen der Zivilluftfahrtbehörden können wir Ihnen dabei helfen, die erforderlichen Unterlagen korrekt zu erstellen und den Genehmigungsprozess zu beschleunigen.

Wenn Sie erwägen, eine SORA-Genehmigung im Schnellverfahren für VLOS-Flüge zu beantragen, kann Ihnen unser Team dabei helfen, Ihren Betrieb zu analysieren und den Antrag so zu bearbeiten, dass Sie die Genehmigung so schnell wie möglich erhalten.

Das Fast-Track-Genehmigungsverfahren ist ein beschleunigtes Verfahren, das von bestimmten europäischen Zivilluftfahrtbehörden – darunter Spanien und Deutschland – angeboten wird und es Betreibern ermöglicht, schneller eine Genehmigung für VLOS-Flüge mit geringem Risiko zu erhalten, sofern alle behördlichen Anforderungen erfüllt sind und die Unterlagen vollständig und ordnungsgemäß strukturiert sind.

Nur VLOS-Flüge, deren Risikobewertung nach der SORA-2.5-Methodik zu SAIL I oder SAIL II führt, kommen für das beschleunigte Genehmigungsverfahren in Frage, da diese Stufen Flügen mit geringem Risiko innerhalb der jeweiligen Kategorie entsprechen.

SAIL (Specific Assurance and Integrity Level) ist die Risikoklassifizierung, die sich aus der SORA-Methodik ergibt. SAIL I und SAIL II bezeichnen risikoarme Operationen und werden durch die Bewertung sowohl der Bodenrisikoklasse (GRC) als auch der Luftrisikoklasse (ARC) der geplanten Operation ermittelt.

Die Betreiber müssen eine vollständige und ordnungsgemäß strukturierte Dokumentation vorlegen, einschließlich der Risikobewertung gemäß SORA 2.5, der festgelegten Risikominderungsmaßnahmen und deren Robustheitsgrad sowie – sofern zutreffend – einer Konformitätserklärung auf der Grundlage der von der EASA veröffentlichten Konformitätsnachweise (MoC).

Die Bearbeitungszeit hängt von der jeweiligen Zivilluftfahrtbehörde und der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab. Sind jedoch alle Anforderungen vollständig erfüllt, kann das beschleunigte Verfahren die übliche Bearbeitungszeit erheblich verkürzen.

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