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Damit ein Verfahren unter dieses beschleunigte Zulassungsverfahren fällt, müssen mehrere Kriterien erfüllt sein.
Zunächst dürfen nur Flüge berücksichtigt werden, die innerhalb der Sichtreichweite des Fernpiloten (VLOS) durchgeführt werden.
Das Fast-Track-Genehmigungsverfahren ist ein beschleunigtes Verfahren, das von bestimmten europäischen Zivilluftfahrtbehörden – darunter Spanien und Deutschland – angeboten wird und es Betreibern ermöglicht, schneller eine Genehmigung für VLOS-Flüge mit geringem Risiko zu erhalten, sofern alle behördlichen Anforderungen erfüllt sind und die Unterlagen vollständig und ordnungsgemäß strukturiert sind.
Nur VLOS-Flüge, deren Risikobewertung nach der SORA-2.5-Methodik zu SAIL I oder SAIL II führt, kommen für das beschleunigte Genehmigungsverfahren in Frage, da diese Stufen Flügen mit geringem Risiko innerhalb der jeweiligen Kategorie entsprechen.
SAIL (Specific Assurance and Integrity Level) ist die Risikoklassifizierung, die sich aus der SORA-Methodik ergibt. SAIL I und SAIL II bezeichnen risikoarme Operationen und werden durch die Bewertung sowohl der Bodenrisikoklasse (GRC) als auch der Luftrisikoklasse (ARC) der geplanten Operation ermittelt.
Die Betreiber müssen eine vollständige und ordnungsgemäß strukturierte Dokumentation vorlegen, einschließlich der Risikobewertung gemäß SORA 2.5, der festgelegten Risikominderungsmaßnahmen und deren Robustheitsgrad sowie – sofern zutreffend – einer Konformitätserklärung auf der Grundlage der von der EASA veröffentlichten Konformitätsnachweise (MoC).
Die Bearbeitungszeit hängt von der jeweiligen Zivilluftfahrtbehörde und der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab. Sind jedoch alle Anforderungen vollständig erfüllt, kann das beschleunigte Verfahren die übliche Bearbeitungszeit erheblich verkürzen.