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Der wesentliche Unterschied besteht in der Art und dem Ausmaß des mit dem beabsichtigten Einsatz verbundenen Risikos. A1/A3 ist die Grundqualifikation für Flüge mit geringerem Risiko in der Kategorie „Open“. A2 vermittelt zusätzliche Kompetenzen für Flüge in der Kategorie „Open“, bei denen unbeteiligte Personen näher herangeflogen werden. Die STS-Ausbildung bezieht sich auf definierte Standardszenarien in der jeweiligen Kategorie, in der die betrieblichen Anforderungen und Maßnahmen zur Risikominderung anspruchsvoller sind.
Ja. Vor dem Erwerb des Fernpilotenzeugnisses der Klasse A2 ist ein Abschlussnachweis der Klasse A1/A3 erforderlich. Der Pilot muss außerdem ein praktisches Selbsttraining absolvieren und die zusätzliche theoretische Prüfung der Klasse A2 bestehen.
Die Kenntnisse der Klassen A1/A3 bilden die Grundlage des STS-Ausbildungswegs. Die STS-Theorieprüfung orientiert sich an den bisherigen Qualifikationen des Fernpiloten: Piloten mit den Klassen A1/A3 legen die vollständige STS-Theorieprüfung ab, während Piloten, die bereits über die Klasse A2 verfügen, eine verkürzte Prüfung ablegen können, die sich auf die zusätzlichen STS-Themenbereiche beschränkt.
Ja. Für den Betrieb im Rahmen des STS-Systems sind sowohl ein Zertifikat über theoretische Kenntnisse als auch eine praktische Schulung für das jeweilige Szenario erforderlich. Die praktische Prüfung bestätigt, dass der Fernpilot normale Verfahren sowie Notfall- und Ausweichverfahren sicher anwenden kann.
Dies hängt von der Drohne, der Betriebsumgebung und dem damit verbundenen Risikograd ab. A1/A3 oder A2 können für viele Freizeit- und gewerbliche Einsätze mit geringerem Risiko in der offenen Kategorie geeignet sein. Komplexere Einsätze, darunter bestimmte kontrollierte Einsätze in städtischen Gebieten oder BVLOS-Einsätze, erfordern möglicherweise eine STS-Schulung oder eine Betriebsgenehmigung im Rahmen der jeweiligen Kategorie.