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Offene Kategorie Drohnen

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Die Kategorie „Offen“ ist die primäre Referenz für die meisten Freizeitflüge und alle kommerziellen Aktivitäten mit geringem Risiko.

Diese ist je nach Art der durchzuführenden Operation in drei Unterkategorien unterteilt.


Die drei Unterkategorien werden als A1, A2 und A3 bezeichnet und lassen sich laut EASA wie folgt zusammenfassen:



  • A1: Flug über Menschen, aber nicht über Menschenmengen.
  • A2: Fliegen in der Nähe von Menschen
  • A3: von Menschen wegfliegen



Zur Bildung der einzelnen Unterkategorien hat die EASA eine Vorabbewertung des Risikos vorgenommen und die Grenzwerte festgelegt, die die Betreiber einhalten müssen, um fliegen zu dürfen. Dazu gehören die Anforderungen an die Pilotenausbildung, die Sicherheitsabstände und die Art der Drohne, die in jeder Unterkategorie eingesetzt werden kann. Zu diesem Zweck wurde die neue Klassenkennzeichnung geschaffen, zu der Sie im folgenden Artikel Informationen finden: Klassenkennzeichnung .


Daher ist es wichtig, in der offenen Kategorie zu bestimmen, in welche Unterkategorie wir die Operationen, die wir durchführen wollen, einordnen, bevor wir zum Fliegen gehen, um zu wissen, welche Regeln und Anforderungen wir einhalten müssen.

Nachstehend finden Sie ein Hilfsmittel, das Ihnen hilft um Ihnen bei der Klassifizierung Ihrer Vorgänge zu helfen .


Beginnen wir mit der Analyse der Unterkategorien der Kategorie „Offen“:

Offene Kategorie A1

Luftfahrzeug 

Drohnen mit Klasse C0 und privat gebaut

Operative Zwänge

  • Kann Personen überfliegen, die nicht an der Operation beteiligt sind (sollte aber nach Möglichkeit vermieden werden).

  • Kann nicht über Menschenansammlungen fliegen

  • Drohne immer in Sichtweite des Piloten (VLOS)

  • Höchstzulässige Höhe von 120 Metern über dem Boden

Registrierung des Betreibers

Nicht obligatorisch, es sei denn, die Drohne verfügt über einen Sensor, der personenbezogene Daten aufzeichnen kann.

Ausbildung zum Fernpiloten

Lesen des vom Hersteller bereitgestellten Handbuchs



Luftfahrzeug 

Drohnen mit Klasse C1-Kennzeichnung

Operative Zwänge

  • Das Überfliegen von Personen, die nicht an der Operation beteiligt sind, sollte nach Möglichkeit vermieden werden (falls dies doch geschieht, sollte die Überflugzeit so weit wie möglich verkürzt werden). 

  • Kann nicht über Menschenansammlungen fliegen

  • Drohne immer in Sichtweite des Piloten (VLOS)

  • Höchstzulässige Höhe von 120 Metern über dem Boden

Registrierung des Betreibers

Obligatorisch

Ausbildung zum Fernpiloten

  • Lesen des vom Hersteller bereitgestellten Handbuchs

  • Teilnahme an einer Ausbildung zur Erlangung des A1/A3-Zertifikats:

    • Abschluss der Online-Schulung

    • Machen Sie einen Online-Test zur A1/A3-Ausbildung

Offene Kategorie A2

Luftfahrzeug

Drohnen mit Klasse C2-Kennzeichnung

Operative Zwänge

  • Überfliegen von Personen, die nicht an der Operation beteiligt sind, ist nicht möglich.

  • Das Fliegen ist in einem sicheren horizontalen Abstand von mindestens 30 m zu Nichtteilnehmern erlaubt, wobei die Höhe entsprechend der 1:1-Regel erhöht werden kann.

  • Der Abstand zu unbeteiligten Personen kann auf ein Minimum von 5 m reduziert werden, wenn die Funktion des Niedriggeschwindigkeitsmodus aktiviert ist.

  • Drohne immer in Sichtweite des Piloten (VLOS)

  • Höchstzulässige Höhe von 120 Metern über dem Boden

Registrierung des Betreibers

Obligatorisch

Ausbildung zum Fernpiloten

  • Lesen des vom Hersteller bereitgestellten Handbuchs

  • Teilnahme an der Ausbildung für das A2-Zertifikat:

    • Nachweis über den Abschluss der A1/A3-Ausbildung

    • Durchführung von Selbstpraktika

    • Machen Sie einen Online-Test zur A2-Ausbildung

Offene Kategorie A3

Luftfahrzeug

Drohnen mit Klasse C3-Kennzeichnung

Operative Zwänge

  • Fliegen Sie nicht in der Nähe von Menschen

  • Fliegen außerhalb städtischer Gebiete (150 Meter)

  • Drohne immer in Sichtweite des Piloten (VLOS)
  • Höchstzulässige Höhe von 120 Metern über dem Boden

Registrierung des Betreibers

Obligatorisch

Ausbildung zum Fernpiloten

  • Lesen des vom Hersteller bereitgestellten Handbuchs

  • Teilnahme an einer Ausbildung zur Erlangung des A1/A3-Zertifikats:

    • Abschluss der Online-Schulung

    • Machen Sie einen Online-Test zur A1/A3-Ausbildung



Luftfahrzeug

Drohnen mit Klasse C4-Kennzeichnung und privat gebaut

Operative Zwänge

  • Fliegen Sie nicht in der Nähe von Menschen

  • Fliegen außerhalb städtischer Gebiete (150 Meter)

  • Drohne immer in Sichtweite des Piloten (VLOS)

  • Höchstzulässige Höhe von 120 Metern über dem Boden

Registrierung des Betreibers

Obligatorisch

Ausbildung zum Fernpiloten

  • Lesen des vom Hersteller bereitgestellten Handbuchs

  • Teilnahme an einer Ausbildung zur Erlangung des A1/A3-Zertifikats:

    • Abschluss der Online-Schulung

    • Machen Sie einen Online-Test zur A1/A3-Ausbildung

Abgesehen von den betrieblichen Beschränkungen der einzelnen Unterkategorien muss außerdem berücksichtigt werden, dass die Anforderungen an den Flug im kontrollierten Luftraum und die Koordinierungsbedarf müssen die Besonderheiten des jeweiligen Standorts berücksichtigt werden.

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