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Registrierung von UAS-Betreibern und Anforderungen der EU-Verordnung

Inhaltsverzeichnis

Als Reaktion auf die sich entwickelnden Vorschriften für unbemannte Luftfahrtsysteme (UAS) in der Europäischen Union behandelt dieser Leitfaden die wichtigsten Aspekte der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission, die am 31. Dezember 2020 in Kraft tritt. Konzentration auf UAS-Verfahren für die Registrierung von Betreibern.

Registrierungspflicht für UAS-Betreiber in bestimmten Kriterien

Ab dem Inkrafttreten der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission am 31. Dezember 2020 müssen sich alle Betreiber von unbemannten Luftfahrtsystemen (UAS), einschließlich Freizeitnutzern und professionellen Nutzern (einschließlich Modellbauern), als Betreiber registrieren lassen, wenn sie UAS einsetzen, die den folgenden Kriterien entsprechen:

  1. Für unbemannte Luftfahrzeuge, die in der offenen Kategorie eingesetzt werden, ist eine Registrierung vorgeschrieben:

    • Mit einer maximalen Startmasse (MTOM) von 250 g oder mehr oder mit der Fähigkeit, im Falle eines Zusammenstoßes kinetische Energie von mehr als 80 Joule auf einen Menschen zu übertragen.


    • Ausgestattet mit einem Sensor, der personenbezogene Daten erfassen kann, es sei denn, er entspricht der Richtlinie 2009/48/EG („Spielzeugrichtlinie“).


  2. Für UAS, die in der spezifischen Kategorie eingesetzt werden, ist die Registrierung unabhängig von der Masse des unbemannten Luftfahrzeugs erforderlich.

Registrierungsprozess und Anforderungen für UAS-Betreiber

Die Wirtschaftsbeteiligten müssen sich in dem Mitgliedstaat registrieren lassen, in dem sie ihren Wohnsitz haben oder in dem sich der Ort ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit befindet, wobei eine doppelte Registrierung in mehreren Staaten streng verboten ist.



Die Registrierung wird von der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) unterstützt und ist nicht nur kostenlos, sondern erfolgt auch nahtlos über deren elektronische Plattform. Die Verwendung eines digitalen Zertifikats gewährleistet einen automatischen und sofortigen Registrierungsprozess, der die Effizienz und Zweckmäßigkeit erhöht.



Der bei der Registrierung generierte UAS-Betreibercode ist ein deutliches Zeichen für die Einhaltung der Vorschriften und muss auf allen von der Person oder Einrichtung betriebenen Drohnen gut sichtbar angebracht werden.

Verpflichtungen für autorisierte Betreiber: UAS Operator Code, spezifische Erklärungen und Versicherungsschutz

Für zugelassene Betreiber im Sinne der Bestimmungen ist die Erlangung eines UAS-Betreibercodes ein obligatorischer und integraler Schritt.



In Szenarien, in denen der Betrieb in die Kategorie der spezifischen Erklärung oder der LUC fällt, ist es zwingend erforderlich, das UAS offiziell in das umfassende Profil des UAS-Betreibers aufzunehmen.



Darüber hinaus ist es für die Betreiber von größter Bedeutung, sich proaktiv einen Versicherungsschutz zu sichern, der speziell auf die zivilrechtliche Haftung gegenüber Dritten ausgerichtet ist. Diese Versicherung schützt vor möglichen Schäden, die bei jedem Flug entstehen können, unabhängig davon, ob er zu Freizeit- oder zu beruflichen Zwecken unternommen wird. Diese proaktive Maßnahme gewährleistet nicht nur die Einhaltung von Vorschriften, sondern unterstreicht auch das Engagement für einen verantwortungsvollen und sicheren Betrieb von UAS.

Zusammenfassend

Im Wesentlichen schafft der Artikel Klarheit über die Vorschriften und plädiert für ein Engagement für einen verantwortungsvollen und sicheren UAS-Betrieb innerhalb des sich entwickelnden EU-Rahmens. Eine harmonische Mischung aus Konformität, Sicherheit und gemeinsamer Leidenschaft für den unbemannten Flug.