Wir unterstützen jeden Drohnenbetreiber in Europa, unabhängig von seiner Erfahrung oder der Komplexität seines Betriebs. Von einfachen Flügen bis hin zu fortgeschrittenen Missionen – unsere umfassenden Dienstleistungen decken alle Phasen Ihrer Reise ab. Wir kümmern uns um die Beantragung von Genehmigungen, Zulassungen und die Einhaltung von Vorschriften, damit Ihr Betrieb immer zu 100 % legal ist. Konzentrieren Sie sich auf das Fliegen – lassen Sie uns den Papierkram erledigen.
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GRUNDFUNKTIONEN
Registrierung von Drohnenbetreibern
Wenn Sie Drohnen mit einem Gewicht von >250 g, mit einer Aufprallenergie von >80 J oder mit einer Kamera fliegen, müssen Sie sich in dem Land, in dem Sie Ihre wirtschaftliche Tätigkeit ausüben oder Ihren Wohnsitz haben, als UAS-Betreiber registrieren lassen.
Sie erhalten eine einmalige Nummer, die in allen EASA-Mitgliedstaaten gültig ist.
STS-01 & STS-02 Betriebshandbuch
Wenn Ihr Flug unter bestimmte Standardszenarien der Kategorie fällt, müssen Sie über ein Betriebshandbuch verfügen, das Verfahren, Anweisungen und Anleitungen für das Betriebspersonal bei der Ausführung seiner Aufgaben gemäß dem Betriebskonzept (ConOps) von STS-01 und STS-02 enthält.
Flugabfertigung
Bei Ihren täglichen Einsätzen können Sie auf Drohnenflüge stoßen, die eine zusätzliche Koordinierung, Kommunikation oder Genehmigung mit einem oder mehreren Beteiligten erfordern, z. B. Ministerien, kontrollierte Lufträume, Naturparks, militärische Sperrgebiete, kritische Infrastrukturen, Gefahrenzonen…
Wir erstellen die erforderlichen Genehmigungen und Zulassungen, damit Ihre Drohnenflüge 100%ig konform sind.
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ZWISCHENOPERATIONEN
Vordefinierte Risikobewertung - PDRA
Wenn Ihr Betrieb die veröffentlichten STS-Anforderungen nicht erfüllt, müssen Sie wahrscheinlich eine PDRA durchführen. Sie können unter folgenden ConOps fliegen: Landwirtschaftliche Arbeiten, Frachtbetrieb, <2km BVLOS Überwachung, >2km BVLOS in TSAs, >2km BVLOS in linearen Inspektionen…
Betriebsgenehmigungen - SORA
Wenn Ihr Betrieb weder die veröffentlichten STS-Anforderungen noch eine der veröffentlichten PDRAs erfüllt, müssen Sie wahrscheinlich eine Betriebsgenehmigung einholen. Sie können im Rahmen von ConOps fliegen: Drohnenschwärme, BVLOS-Drohnenlieferung, Drone-in-a-box, Drohnensprühflug, nicht zertifizierte Drohnen, >25 kg Multirotoren, > 120m AGL, über Menschenansammlungen…
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ERWEITERTE FUNKTIONEN
Leichtes UAS-Operator-Zertifikat - LUC
Wenn Sie auf höchstem Niveau mit mehreren genehmigten Betriebsgenehmigungen oder PDRAs operieren und feststellen, dass im Tagesgeschäft wenig Zeit für die Verwaltung langwieriger CAA-Prozesse bleibt, bieten wir eine Lösung. Unsere Dienstleistungen ermöglichen es Ihnen, neue Betriebskonzepte selbst zu genehmigen oder bestehende Projekte schnell zu erweitern – ohne auf die Genehmigung der CAA zu warten. Dieser optimierte Ansatz wurde für fortgeschrittene Betreiber entwickelt und beschleunigt Ihre Arbeitsabläufe, so dass Ihr Betrieb vorankommt.
MILESTONES

Besondere Errungenschaften
Jeden Monat koordinieren wir über 500 Drohnenflüge in ganz Europa in einer Vielzahl von Einsatzszenarien. Wir erhalten monatlich etwa 15 SORA- und PDRA-Genehmigungen von verschiedenen Zivilluftfahrtbehörden, was unsere Kompetenz in komplexen regulatorischen Umgebungen unter Beweis stellt. Darüber hinaus haben wir eine erfolgreiche LUC-Zulassung erhalten, was unsere Fähigkeit, fortschrittliche Drohneneinsätze zu unterstützen, weiter unterstreicht.

200 Drohnen-Schwarmflug
Genehmigte Betriebsgenehmigung für den Flug von 200 Drohnen. Derzeit haben wir mehr als 15 Genehmigungen dieser Art an verschiedenen Standorten koordiniert.

+150 kg Drohne
Genehmigte Betriebsgenehmigung für einen 150 kg UAS-Flug in kaum besiedelter Umgebung in VLOS.

Drohnenbetrieb von einer zentralen Kontrollstation aus
Zugelassene Betriebsgenehmigung für den Betrieb eines UAS aus der Ferne (z.B. Firmensitz) Dies gilt für wenig besiedelte Umgebungen in BVLOS.
STELLUNGNAHMEN

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