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PDRA

Inhaltsübersicht

Die vordefinierte Risikobewertung (Pre-Defined Risk Assessment, PDRA) ist der Zwischenschritt zwischen einem Standardszenario (z. B. dem STS-01 o STS-02 ) und eine Betriebsgenehmigung.


Im Falle von PDRAs veröffentlicht die EASA eine Risikobewertung, die vom UAS-Betreiber als Leitfaden oder Checkliste auszufüllen ist. Nach der Fertigstellung muss das Betriebshandbuch erstellt werden, in dem der Nachweis für die Einhaltung des PDRA-Szenarios erbracht wird, und die Betriebsgenehmigung muss bei der zuständigen Luftfahrtbehörde beantragt werden.


Diese Arbeitsweise erleichtert sowohl dem UAS-Betreiber als auch den nationalen Behörden die Überprüfung der Unterlagen.

Schritte zum Fliegen im PDRA-Szenario



  • Die Suche nach der PDRA, die unseren betrieblichen Anforderungen entspricht
  • Füllen Sie den PDRA aus und stellen Sie sicher, dass jeder der Punkte erfüllt ist.
  • Entwicklung der Betriebshandbuch
  • Antrag bei den nationalen Behörden mittels einer Betriebsgenehmigung

PDRA G und PDRA S


Es gibt zwei Arten der Klassifizierung für veröffentlichte PDRAs, den S-Typ und den G-Typ:

PDRA G

Dies sind die sogenannten generischen PDRAs. Sie basieren nicht auf einem veröffentlichten Standardszenario.

PDRA S

Es handelt sich dabei um solche, die auf einem veröffentlichten STS-Szenario beruhen, aber nicht zu 100 % eingehalten werden können.

Wenn wir beispielsweise in einem Standardszenario STS-01 oder STS-02 fliegen müssen, aber keine Drohne mit dem entsprechenden Klassenzeichen besitzen, müssen wir die entsprechende PDR S-01 oder S-02 beantragen und uns für die Betriebsgenehmigung entscheiden.

PDRA veröffentlicht von der EASA


Die von der EASA veröffentlichten PDRAs sind:

PDRA S-01:

Landwirtschaftliche Arbeiten, Kurzstreckentransporte

PDRA S-02:

Überwachung, landwirtschaftliche Arbeiten, Kurzstreckenfrachtverkehr

PDRA G-01:

Überwachung, Langstrecken-Frachtbetrieb. Weitere Informationen.

PDRA G-02:

Operationen für alle Entfernungsbereiche. Weitere Informationen.

PDRA G-03:

Lineare Inspektionen, landwirtschaftliche Arbeiten. Weitere Informationen .


PDRA 05:

Einsätze für alle Entfernungen in Gebieten, in denen mindestens 50 % der bemannten Luftfahrt erfasst werden können. Weitere Informationen.

Künftige PDRA-Veröffentlichungen


Andererseits arbeitet die EASA an der Veröffentlichung neuer PDRAs, um neue Szenarien zu schaffen und das Wachstum der Drohnenindustrie zu fördern. Die folgenden PDRAs befinden sich derzeit in der Entwicklung:


PDR-06:

Betrieb von Drohnen bis zu einer Höhe von 8 Metern in Bereichen, in denen mindestens 50 % der bemannten Luftfahrt erfasst werden können.


PDR-07:

Operationen auf dem Flughafengelände, um Inspektionen durchführen zu können.


PDR-08:

Drohnenschwarmoperationen.


Die PDRA sind viel flexibler als Standardszenarien, da sie uns die Möglichkeit geben, zu begründen, wie wir die Anforderungen der Szenarien erfüllen. Außerdem ist die Liste der Szenarien viel länger, was die Entwicklung neuer Tätigkeiten in diesem Sektor ermöglicht, die hoch spezialisiert sind und sich leicht an neue Flugzeuge und andere Technologien anpassen lassen.

Zögern Sie nicht, Ihre Reise zu beginnen und in diese Szenarien zu fliegen!

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