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Anforderungen an Design und Produktion von Drohnen

Inhaltsverzeichnis

Die Europäische Union hat einen Rechtsrahmen entwickelt, um die sichere Integration unbemannter Luftfahrtsysteme (UAS) in den Luftraum zu regeln. Dieser Rahmen, der in erster Linie in der Delegierten Verordnung (EU) 2019/945 verankert ist, legt die Konstruktions-, Herstellungs- und Betriebsstandards für UAS in verschiedenen Klassen fest.

Hersteller und private Bauherren Definition

Die europäische Gesetzgebung legt unterschiedliche Anforderungen und Betriebsrichtlinien für UAS fest, die sich nach deren Produktion richten. Sie unterscheidet zunächst zwischen Herstellern von kommerziellen UAS und solchen, die im privaten Bereich tätig sind:

  • Hersteller ist jede natürliche oder juristische Person, die ein Produkt herstellt oder entwickeln oder herstellen lässt und es anschließend unter ihrem Namen oder ihrer Marke vermarktet.


  • Als privat gebaute FHs gelten FHs, die für den persönlichen Gebrauch des Erbauers zusammengebaut oder hergestellt werden, mit Ausnahme von FHs, die aus Komponenten bestehen, die als ein einziger montagefertiger Bausatz auf dem Markt verkauft werden.

Die Rolle des Gesetzgebers

Die maßgebliche Norm für die Entwicklung und Herstellung von UAS ist in der Regel die Delegierte Verordnung (EU) 2019/945.

Alle Aspekte, die nicht durch die europäischen Rechtsvorschriften abgedeckt sind oder an die nationalen Behörden der einzelnen EU-Länder delegiert wurden, unterliegen jedoch den jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften, die für diese Zwecke entwickelt wurden.

Protokolle für nicht zertifizierte UAS

UAS, die in den Kategorien „offen“ und „spezifisch“ auf den Markt gebracht werden, müssen die in Kapitel II der Delegierten Verordnung (EU) 2019/945 festgelegten Leitlinien einhalten. In diesem Kapitel werden die Verfahren beschrieben, die die Hersteller einhalten müssen, um die Übereinstimmung ihres Produkts mit der Norm nachzuweisen:

  • Für FAS der Klassen C0, C4, C5 und C6 kann die Konformität durch eine interne Fertigungskontrolle nachgewiesen werden, die in Teil 7 des Anhangs beschrieben ist.


  • Die EU-Baumusterprüfung, gefolgt von der Konformität auf der Grundlage einer internen Fertigungskontrolle gemäß Teil 8 des Anhangs, ist eine weitere Methode zum Nachweis der Konformität.


  • Die Konformität auf der Grundlage einer umfassenden Qualitätssicherung, die in Teil 9 des Anhangs beschrieben ist, ist anwendbar, außer in Fällen, in denen das Produkt als Spielzeug gemäß der Richtlinie 2009/48/EG bewertet wird.


Sowohl die Baumusterprüfung als auch die Bewertung der Gesamtqualitätssicherung müssen von einer Konformitätsbewertungsstelle durchgeführt werden.

Überblick über das Entfernungsidentifizierungssystem ("DRI") und Klassenetiketten

Klasse Technische Anforderungen
0 – Eine MTOM (Maximum Takeoff Mass) von höchstens 250 g haben.
– Haben eine maximale horizontale Fluggeschwindigkeit von 19 m/s.
– Haben die Höhe vom Startpunkt auf 120 m begrenzt.
– Mit Strom betrieben werden.
Klasse Technische Anforderungen
1 – eine MTOM (Maximum Takeoff Mass) von höchstens 900 g haben oder dass die beim Aufprall übertragene Energie höchstens 80 J beträgt.
– Sie haben eine maximale horizontale Fluggeschwindigkeit von 19 m/s.
– Begrenzte Höhe vom Startpunkt bis 120 m.
– Mit Strom betrieben werden.
– Sie haben eine eindeutige Seriennummer.
– über ein System zur direkten Identifizierung der Entfernung verfügen.
– mit einem Geolokalisierungssystem ausgestattet sein.
– mit einem Warnsystem für schwache Batterien für das unbemannte Luftfahrzeug (UA) und die Kontrollstation (CS) ausgestattet sein.
– Ausstattung mit Lichtern zur Aktivitätskontrolle und für den Nachtflug (intermittierendes grünes Licht).
Klasse Technische Anforderungen
2 – Sie haben eine MTOM von höchstens 4 kg.
– Begrenzte Höhe des Startplatzes auf 120 m.
– Mit Strom betrieben werden.
– Sie müssen mit einer Datenverbindung ausgestattet sein, die vor unbefugtem Zugriff auf die Kontrollfunktionen (C2) geschützt ist.
– Es sei denn, es handelt sich um eine UA des Typs Spielzeug, die mit einem wählbaren Niedriggeschwindigkeitsmodus ausgestattet ist, der die Geschwindigkeit auf maximal 3 m/s begrenzt.
– Sie haben eine Seriennummer.
– über ein System zur direkten Identifizierung der Entfernung verfügen.
– mit einem Geolokalisierungssystem ausgestattet sein.
– Sie verfügen über ein Warnsystem für schwache Batterien für die UA und die Kontrollstation (CS)
– Ausgestattet mit Lichtern zur Aktivitätskontrolle und intermittierendem grünen Flug (blinkendes grünes Licht).
Klasse Technische Anforderungen
3 – Sie haben eine MTOM (Maximum Takeoff Mass) von höchstens 25 kg und eine maximale charakteristische Abmessung von höchstens 3 Metern.
– Die maximale Flughöhe ist auf 120 Meter ab dem Startpunkt begrenzt.
– Mit Strom betrieben werden.
– Sie haben eine eindeutige Seriennummer.
– Sie verfügen über ein System zur direkten Fernidentifizierung.
– mit einem Geolokalisierungssystem ausgestattet sein.
– mit einem Warnsystem für schwache Batterien für das unbemannte Luftfahrzeug (UA) und die Kontrollstation (CS) ausgestattet sein.
– Mit Lichtern für die Fluglagekontrolle und den Nachtflug (intermittierendes grünes Licht) ausgestattet sein.
Klasse Technische Anforderungen
4 – Sie haben eine MTOM (Maximum Takeoff Mass) von weniger als 25 kg, einschließlich der Nutzlast.
– Sie verfügen nicht über automatische Steuermodi, mit Ausnahme der Unterstützung bei der Flugstabilisierung ohne direkte Auswirkung auf die Flugbahn und der Unterstützung bei Verlust der Verbindung, vorausgesetzt, es gibt eine vorher festgelegte Position der Flugsteuerung im Falle eines Verlustes der Verbindung.
– Für die Praxis des Flugmodellbaus bestimmt sein.
Klasse Technische Anforderungen
5 – Sie haben eine MTOM von höchstens 25 kg.
– Es darf sich nicht um eine UA mit festem Flügel handeln; wenn es sich um eine gefangene UA handelt.
– Versorgen Sie den Piloten mit klaren und präzisen Höheninformationen der UA.
– Ausgestattet mit einem auswählbaren Niedriggeschwindigkeitsmodus, der die Geschwindigkeit auf maximal 5 m/s begrenzt.
– Verlassen Sie sich vor einem Verlust der Datenverbindung (C2) auf eine Methode zur Wiederherstellung oder zur sicheren Beendigung des Fluges.
– Eine Methode zur Wiederherstellung der Verbindung von der Kontrollstation (C2) aus, im Falle eines Ausfalls, ein Abbruchsystem für einen sicheren Flug.
– Sie müssen mit einer Datenverbindung ausgestattet sein, die vor unbefugtem Zugriff auf die Kontrollfunktionen (C2) geschützt ist.
– Kann mit Strom betrieben werden.
– Sie haben eine eindeutige Seriennummer.
– Sie verfügen über ein System zur direkten Fernidentifizierung.
– mit einem Geolokalisierungssystem ausgestattet sein.
– Sie müssen mit einem Warnsystem für schwache Batterien für die UA und die Kontrollstation (CS) ausgestattet sein.
– Rüsten Sie Lichter zur Aktivitätskontrolle und für nächtliche Flüge aus.
– Verfügt die UA über eine Funktion zur Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Zonen oder Luftvolumina, so sollte diese vom Kontrollsystem aus deaktiviert werden können, und der Pilot muss informiert werden, wenn er daran gehindert wird, die UA in bestimmte Zonen oder Luftvolumina einzuführen.
– Eine UA der Klasse C5, die einer UA der Klasse C3 hilft, die ein Fernlotsenzubehör installiert hat, sollte die UA der Klasse C3 in eine UA der Klasse C5 umwandeln. Der Zubehörsatz sollte keine Änderungen an der UA der Klasse C3 enthalten.
Klasse Technische Anforderungen
6 – Sie haben eine MTOM von höchstens 25 kg.
– über ein System verfügen, das dem Piloten klare und präzise Informationen über die Flughöhe der UA liefert und sicherstellt, dass die UA die horizontalen und vertikalen Grenzen eines programmierbaren Betriebsvolumens nicht überschreitet.
– Sie verfügen über einen Mechanismus zur Geschwindigkeitsreduzierung, der die Bodengeschwindigkeit auf maximal 50 m/s begrenzt.
– Verlassen Sie sich vor einem Verlust der Datenverbindung (C2) auf eine Methode zur sicheren Wiederherstellung oder Beendigung des Fluges.
– Sie müssen über eine Methode zur Wiederherstellung der Verbindung von der Kontrollstation (C2) aus verfügen oder im Falle eines Ausfalls über ein System zur Beendigung des Fluges, um einen sicheren Flug zu gewährleisten.
– Sie müssen mit einer Datenverbindung ausgestattet sein, die vor dem Zugriff Unbefugter auf die Kontrollfunktionen (C2) geschützt ist.
– Kann mit Strom betrieben werden.
– Sie haben eine eindeutige Seriennummer.
– Sie verfügen über ein System zur direkten Fernidentifizierung.
– mit einem Geolokalisierungssystem ausgestattet sein.
– Sie müssen mit einem Warnsystem für schwache Batterien für die UA und die Kontrollstation (CS) ausgestattet sein.
Verfügt die UA über eine Funktion zur Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Bereichen oder Luftraumvolumina, sollte sie vom Kontrollsystem aus außer Betrieb gesetzt werden, und der Pilot muss aus der Ferne informiert werden, wenn er daran gehindert wird, mit der UA in diese Bereiche oder Luftraumvolumina einzudringen.
– Rüsten Sie Lichter für die Fluglagekontrolle und den Nachtflug aus.

Zusammenfassend

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass diese Verordnungen darauf abzielen, die Sicherheit, die Verantwortlichkeit und den kontrollierten Betrieb von UAS im Luftraum der Europäischen Union zu gewährleisten. By setting clear standards for manufacturers and operators, the legislation seeks to integrate UAS operations into the airspace system safely, respecting both the regulatory framework and the rights of other airspace users.